Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 29

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Produkts Verursacher; es wurde gehandelt, das Produkt wurde eingezogen. Bei BSE handelt es sich eindeutig und klar um eine Prionenerkrankung, und daher glaube ich, dass die Betrachtungsweise, die Sie hier in die Diskussion eingebracht haben – so populär sie vielleicht ist –, aus der Gesamtsicht des Gesundheitswesens in Österreich eine gefährliche ist. Ich glaube nicht, dass die Mehrheit Ihrer Fraktion, die meines Wissens für die Gesundheitspolitik und für Erkrankungen immer das Solidaritätsprinzip eingefordert hat und nicht das Individualprinzip der Leistungstragung, einem Abrücken von den klassischen Positionen der Sozialdemokratie zustimmen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Zweiten, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich nochmals darauf verweisen – sowohl Kollege Molterer als auch ich sind in den letzten Tagen ja nicht müde geworden, unsere Positionen zu vertreten –: Österreich hat in dieser Angelegenheit eine gänzlich andere Position als etwa die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten.

Im Jahre 1990 wurde in Österreich – als erstem Land in Europa! – ein generelles Fütterungsverbot für Tierkörpermehl an Pflanzenfresser eingeführt. Damals wurden wir deswegen heftig kritisiert, und 1993/94 hätte man dieses Verbot beinahe wieder aufgehoben, aber aus guten Gründen hat man es damals in Österreich beibehalten. Wir haben daher einen zehnjährigen Vorlauf bei Pflanzenfressern, dass wir das, was in anderen Ländern als infiziertes Agens gesehen wird, bei uns in Österreich auf dem Lebensmittelmarkt der Rinder-, Schaf- und Ziegenproduktion nicht eingeführt haben.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass in Österreich auch sehr frühzeitig schärfere Kontrollen für BSE durchgeführt worden sind als in anderen Ländern. Mit den klassischen Methoden der Immunofluoreszenz und der Histologie haben wir schon in den Jahren 1993, 1994 damit begonnen, unsere Tiere stichprobenartig im Ausmaß von etwa 200 bis 300 Stück im Jahr zu überprüfen, die Ethologie und die Seuchenlage in Österreich zu überprüfen. Wir haben 1996 in Österreich damit begonnen – was auch in der Humanmedizin denkbar wäre –, bei nervalen Erkrankungen, bei Störungen im zentralen Nervensystem alle Verstorbenen in Österreich entsprechenden Nachuntersuchungen und Obduktionen zu unterziehen. Wir haben weder einen Fall von humaner Erkrankung feststellen können, noch haben wir bis dato Gott sei Dank im Tierbereich etwas feststellen können.

Wir haben auch bei anderen Tierseuchen, etwa bei Scrapie bei Schafen, in Österreich immer radikale Ausmerzungsmaßnahmen gesetzt. Ich darf an den letzten Scrapie-Fall in Oberösterreich erinnern: Auf Grund zweier aus Holland importierter verseuchter Schafe wurden sofort zwei Herden getötet und verbrannt; beide Herden sind sofort aus dem Verkehr und aus der Nahrungsmittelkette gezogen worden. Wir haben von vornherein auch alle möglichen und unmöglichen Überlegungen betreffend Kontaminationen des österreichischen Marktes mit diesem gefährlichen Erreger getroffen und Eventualitäten rigoroser unterbunden als unsere europäischen Partner.

Ich glaube daher auch, dass es gerecht ist, dass der guten Seuchenlage in Österreich nunmehr durch die Ausnahmebestimmungen, die für Österreich, Schweden und Finnland eingeführt worden sind, Rechnung getragen wird.

Es haben aber sowohl Kollege Molterer als auch meine Wenigkeit von Anfang an klargemacht, dass wir die uns eingeräumte Möglichkeit, in nächster Zeit für den Inlandsmarkt zu schlachtende Rinder über 30 Monate nicht auf BSE zu testen, für Österreich nicht in Anspruch nehmen werden, weil wir einfach glauben, dass die Konsumentensicherheit das Wichtigere ist, und weil wir außerdem glauben, dass die Maßnahmen der Kontrolle des gesamten österreichischen Rinderbestandes, der der Schlachtung zugeführt wird, durch Beprobungen auch eine klare, deutliche Untermauerung unserer jetzigen Ansicht, dass der österreichische Markt, so weit man das garantieren kann, und die inländischen Rinderbestände BSE-frei sind, darstellen und somit die Vorleistungen der österreichischen Steuerzahler, der Bauern auch eine Bestätigung erfahren und die österreichische Ware auch eine neue Zukunftschance am europäischen Markt bekommen wird.


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