Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 37

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auch bei Importen aus Frankreich die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, anstatt Frankreich immer mit Glacéhandschuhen anzufassen.

In diesem Sinne glaube und hoffe ich, meine Damen und Herren, dass wir nicht in den nächsten Monaten, wenn diese Tests durchgeführt werden, wie viele andere europäische Länder zu den BSE-positiven Ländern gehören werden. Ich fürchte fast, dass die Statistik uns Recht geben wird und dass wir, Frau Kollegin Moser, in den ersten Monaten des Jahres 2001 auch BSE-positive Fälle verzeichnen werden können. In Deutschland ist das BSE-positive Rind in Schleswig-Holstein ein Zufallstreffer gewesen. Es wird auch bei uns so sein. Dann müssen wir weitersprechen und auch das befristete Verfütterungsverbot von Tiermehl aufheben und weitere Maßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes in Europa ergreifen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte, Herr Minister.

11.12

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Ministerkollegen! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich zu den finanziellen Fragen des heutigen Beschlusses und zur Verwendung der Mittel des Katastrophenfonds komme, lassen Sie mich bitte einige grundsätzliche Feststellungen in Bezug auf die heutige Debatte machen.

Erster Punkt: Aus meiner Sicht ist es sehr klar und wichtig, dass die österreichische Bundesregierung immer einen Weg gegangen ist und ein Ziel in den Mittelpunkt gestellt hat, welches heißt: Die Qualität unserer Nahrungsmittel hat oberste Priorität in unserem Land. Ich halte dies auch als Finanzminister für ungeheuer wichtig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da die Qualität unserer Nahrungsmittel oberste Priorität hat, wurden auch alle Maßnahmen gesetzt, um höchste Sicherheit für den Konsumenten zu gewährleisten, den Verbraucherschutz und den Konsumentenschutz in den Mittelpunkt unseres Interesses zu rücken und gleichzeitig ein berechtigtes Vertrauen der Konsumenten in die hohen Produktionsstandards unserer österreichischen Landwirtschaft erhalten und bewahren zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist diese konsequente Strategie der österreichischen Bundesregierung und dieses Hauses, die heute mit der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Rates über die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von BSE und vor allem mit diesem Verfütterungsverbot von Tiermehl ihre Fortsetzung findet. Wir führen nun seit mehreren Wochen mit den Kollegen Molterer und Haupt laufend Gespräche darüber, wie wir diesen Weg tatsächlich finanziell gehen können und wie wir das Ziel erreichen können, auch weiterhin wie bereits bisher sicherzustellen, dass es in Österreich keinen Fall von BSE gibt.

Sie wissen, dass es vor allem um drei Maßnahmen geht: Erster Punkt: die Tiermehlbeseitigung, zweiter Punkt: die BSE-Schnelltests, dritter Punkt: die Aufkaufaktion von Rindern über 30 Monate, die in der Europäischen Union beschlossen wurde. Da sollten wir vom finanziellen Gesichtspunkt zwei Dinge unterscheiden: zum einen die jährlich wiederkehrenden Kosten dieser Beschlüsse. Es handelt sich aus dem heutigen Blickwinkel gesehen um einen Betrag in der Größenordnung von etwa 500 Millionen Schilling vor allem für Schnelltests, die auch in der Zukunft notwendig sein werden, und für die Tierkörperverwertung.

Wir sollten hier – und das machen wir – gemeinsam mit den anderen betroffenen Ländern an einer kostendeckenden Regelung arbeiten, die möglichst rasch auch in Kraft gesetzt werden können soll.

Von den jährlich wiederkehrenden Kosten sollten wir die Einmalkosten unterscheiden: Ganz grob handelt es sich aus heutiger Sicht um einen Betrag von in etwa weiteren 500 Millionen


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