Maßnahmen sind das Ergebnis fehlender Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen und mangelnder Kontrollen. Tatsache ist weiters, dass einerseits die Europäische Union bzw. auch die Mitgliedstaaten das Hauptaugenmerk auf die Bemühungen zur Beruhigung und Stabilisierung der Rindfleischmärkte aus der Sicht der Agrarminister gelegt hat, andererseits die Untersuchungen durch Veterinäre und deren Gremien sich auf die Erforschung und Eindämmung der Ausbreitung der BSE-Seuche konzentrierten.
Allein in den Jahren 1996 und 1997 erhielten Österreichs Viehhalter unter dem Titel "BSE-Ausgleichszahlungen" 800 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. So hat vor kurzem darüber hinaus die Kommission eine Anhebung der Ausfuhrbeihilfen für Schlachtkühe um 130 Prozent beschlossen, um einen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes zu verhindern.
Diese aktuelle europäische wie nationale BSE-Politik ist, solange weiterhin Agrarministern und Veterinären Hauptverantwortung für diese lebens- und gesundheitsgefährdende Materie übertragen wird, nichts anderes als eine Fortsetzung der bisherigen äußerst umstrittenen Agrarpolitik. Noch immer rangiert das Binnenmarktprinzip – der freie Handel – über dem Verbraucherschutz. Die Rindfleischetikettierung, die seit September 2000 gilt, ist nichts weiter als ein Beruhigungsmittel für VerbraucherInnen.
Ein öffentliches Förderungssystem, von dem vor allem die größten Betriebe profitierten, und welches daher zur Mengen- und Massenproduktion animiert, erlebt zurzeit in Form der BSE- bzw. CJK-Krise ihr gefährliches Desaster. Im Budget 2001 kürzt – ausgerechnet in dieser sensiblen Situation – der Landwirtschaftsminister die Förderungen für die Beratungen im Rahmen des biologischen Landbaus in Österreich. Dafür wird weiterhin die Fläche und die Quantität der Tiere gefördert und die Anzahl der Tiere pro Fläche erhöht.
Mit einer geradezu beschämenden Arroganz hatte der Agrarrat auch die EU-Beitrittswerber mit dem Hinweis auf die Sorge um die Verbraucher unter Kontrolle zu halten versucht: ,Die Agrarminister waren sich darüber einig, dass es keine Abstriche an den EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz geben dürfe.‘ (FAZ, 25.10.2000) Tatsächliches Interesse der Agrarminister war offenbar die Angst den überdimensionalen Agrarförderungskuchen (550 Mia. Schilling pro Jahr) mit den EU-Beitrittsländern aus dem Osten teilen zu müssen.
,,Peanuts‘ aus Brüssel für die ärmsten Beitrittskandidaten‘ (APA-Meldung vom 30. Oktober 2000) ist das wahre Motto der Vertreter der EU-Agrarlobby.
Auch die Verhandlungsposition gegenüber den USA innerhalb der WTO betreffend ,Hormonfleisch‘ dürfte durch die europaweite BSE- und CJK-Katastrophe in den Grundfesten erschüttert sein.
Will die Europäische Union aus dieser schweren Krise herausfinden, ist eine grundlegende Umorientierung zu einem ökologisch sinnvollen, sozial gerechten und auch verbrauchersicherheitsorientierten ,neuen europäischen Agrarmodell‘ unabdingbar.
Erst schrittweise mit dem Bekanntwerden des wahren Ausmaßes der Gefahrenpotenziale erfolgt die Einbindung des Verbraucherschutzes und der für die Gesundheit Verantwortlichen und erst nach und nach wird den Aussagen der Humanmediziner zur mit der BSE-Seuche zusammenhängenden Creutzfeldt-Jakob-Krankheit mehr Augenmerk geschenkt. Dem Vorsorgeprinzip wird aber noch immer nicht entsprechend Rechnung getragen.
Zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Nahrungsmittel für die VerbraucherInnen sind über das Verfütterungsverbot von Futtermitteln, die Tier- oder Knochenmehl beinhalten, hinaus weitere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen auf europäischer Ebene unbedingt notwendig.
Da auch eine flächendeckende Anwendung der Früherkennungstests nur eine beschränkte Sicherheit für die Verbraucher bietet, sind im Sinne des Vorsorgeprinzips zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu setzen: