hinsichtlich Produktion, Verfütterung und Verbringung von Tiermehlen,
hinsichtlich zusätzlicher Untersuchungen und Zertifizierungen im Rahmen der Fleischuntersuchung,
betreffend das Inverkehrbringen von lebenden Wiederkäuern, Embryonen oder Samen, die aus Ländern mit BSE-Vorkommen stammen,
betreffend Fleisch, Fleischwaren und Fleischprodukten aus Ländern mit BSE-Vorkommen,
hinsichtlich der Verstärkung der Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz, dem Futtermittelgesetz, dem Tierseuchengesetz, etc.
hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und Nahrungsergänzungsmitteln und den damit verbundenen Kontrollen,
hinsichtlich eines Importverbotes von Rindern aus Ländern, in denen BSE aufgetreten ist,
hinsichtlich Blutprodukten (Arzneimittel) und Blutspenden,
hinsichtlich der Forschung im Bereich CJK und BSE.
Die Legitimation dieser Maßnahmen liegt in der akuten Gesundheits- und Lebensgefahr der VerbraucherInnen begründet.
Aus Gründen eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ist angesichts der immer akuter werdenden BSE-Situation in ganz Europa dringender Handlungsbedarf gegeben.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen steigt mit einem europaweit koordinierten Vorgehen und effektiven Präventionsmaßnahmen.
Bei Verzögerungen bzw. Nichtzustandekommen effizienter Maßnahmen auf EU-Ebene sind zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucher in Österreich nationale Sofortmaßnahmen notwendig.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Positionen im Sinne des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der österreichischen Verbraucher sowie zur Beruhigung der Agrarmärkte zu vertreten:
Sofortiges Verbot der Verfütterung von Tiermehl.
Sofortige BSE-Schnelltests für alle Rinder, die älter als 30 Monate sind.
BSE-Schnelltests für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden.
Importverbot von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus Länder, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
EU-weite Forcierung der Forschung im Bereich CJK und BSE.
Erweiterung der Befugnisse der EU-Lebensmittelbehörde dahin gehend, dass diese selbstständig in allen Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen kann.