Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 62

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Ich komme als Letztes zu dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Diesbezüglich kann man, wenn man weiß, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Gemeinden ist, je nach Größenordnung im Vergleich zu den Ländern und zum Bund, wirklich geteilter Meinung sein. Ich muss gestehen, wir haben – und ich halte dies für keine Schande – auch keine stringente und einheitliche Position bei den Grünen, was das betrifft, weil die Sache falsch angegangen wird. Aber was Sie mit diesen Verhandlungen machen, das ist die Doktorei zum Quadrat. Es wird zwar der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in der Weise in seiner Auswirkung relativiert, als der Sockelbetrag erhöht wird. Es ist arithmetisch leicht nachvollziehbar, dass dies das Ganze relativiert. Aber gerade in den nächsten Jahren wird die Differenz, um die die mittleren und größeren Gemeinden sozusagen umfallen, erst wieder mit Sonderbedarfszuweisungen ausgeglichen. Wozu dann das ganze Spiel? Das ist ein unübersichtlicher Pallawatsch, der immer schlimmer statt besser wird, und das haben Sie zu verantworten! (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend: Zäumen Sie das Pferd von der richtigen Seite auf! Wir wollten in dieser Sache in einen Dialog eintreten, Herr Finanzminister, aber bis jetzt ist es uns nicht gelungen. Möglicherweise dürfen wir da besserer Hoffnung sein, als dies beim Budgetdialog der Fall war. Ich bleibe in dieser guten Hoffnung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Mag. Trattner zu Wort gemeldet. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte.

12.40

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Kogler, das Parlament lebt von der Debatte, und da geht man natürlich auf die Ausführungen der Vorredner ein. Ansonsten wäre es ja wie in der Schule, wo der Schüler zur Prüfung nach vorne geht, einen Aufsatz herunterbetet, und es gibt darüber keine Debatte, sondern er bekommt nur eine Note. Ich glaube, Debatten sollten wir hier im Hohen Haus schon beibehalten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Worum es heute hier im Hohen Haus geht, das ist das letzte Paket im Zuge ... (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie das dem Dr. Stummvoll! Der Stummvoll vergibt doch ständig die Noten! Der Oberlehrer!)  – Nein, er hat nicht zensuriert, er ist nur auf Ihren Debattenbeitrag eingegangen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zynisch!) Herr Kollege Van der Bellen, seien Sie nicht so wehleidig! Sie sind nicht der ruhige Professor, den Sie immer darstellen. Das letzte Mal haben Sie sich mir gegenüber sehr aggressiv gezeigt. Sie sind nicht der ruhige Doktor! Wir haben schon erkannt, was in Ihnen steckt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: Ich habe mich entschuldigt! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was hat er denn gemacht? Was hat er denn gemacht, der Herr Doktor?)

Aber entscheidend ist das Ergebnis von Verhandlungen, an denen mehrere Partner teilnehmen, vor allem dann, wenn man die Ausgangslage berücksichtigt. Wenn man im vorliegenden Fall die Ausgangslage berücksichtigt: Als damals die Finanzausgleichsverhandlungen begonnen haben, wollten die Länder zusätzlich zur ursprünglichen Vereinbarung in etwa 15 Milliarden Schilling haben. Nun haben wir ein Paket, in dem der Beitrag der Länder zum allgemeinen Haushalt 29,5 Milliarden Schilling beträgt.

In der Höhe von 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften die Länder einen Haushaltsüberschuss. Die Zweckbindung bezüglich der Wohnbauförderung wurde, was die Größenordnung angeht, für Infrastrukturinvestitionen beziehungsweise auch für Investitionen zur Erreichung des Kyoto-Zieles erweitert. Das kann durchaus in Ihrem Sinne sein, Herr Professor Van der Bellen. Bund, Länder und die Gemeinden sind auch übereingekommen, dass sie Reformmaßnahmen anstreben, dass eine Strukturreformgruppe eingesetzt wird, die in den nächsten Jahren Verwaltungseinsparungen in der Größenordnung von 3,5 Milliarden Schilling orten soll, Einsparungen, die in weiterer Folge dann auch realisiert werden sollen.

Zur Aufrechterhaltung der finanzausgleichsrechtlichen vollen Kostenersatzpflicht ist man bereit, zu den bisherigen 2,29 Milliarden Schilling pro Jahr liquiditätsmäßig 3 Milliarden Schilling seitens der Länder beizubringen.


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