Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 68

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dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erbringen sind. Ferner gehören zu diesen Kosten die Dienstgeberbeiträge nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376. Der Aufwand, der durch die Gewährung von Vorschüssen entsteht, ist von den Ersätzen ausgenommen.

(7) Auf die Ersätze nach den Abs. 1, 2, 3 und 5 sind auf Grund monatlicher Anforderungen der Länder so rechtzeitig Teilbeträge bis zur Höhe des Abrechnungsbetrages des Vorjahres als Vorschüsse bereitzustellen, dass die Auszahlung der Bezüge zum Fälligkeitstag gewährleistet ist. Eine Endabrechnung und allfällige Rückverrechnung durch den Bund erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage einer von den Ländern erstellten Jahresabrechnung. Die näheren Bestimmungen über die Kontrolle und Abrechnung der Vorschüsse können vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, nach Anhörung der Länder durch Verordnung festgelegt werden."

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe auch bekannt, dass der von der Vorrednerin eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.00

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Kollege Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Moser und Herr Abgeordneter Kogler haben einerseits den Dialog eingefordert. Ich bedauere sehr, dass sie insofern nicht dialogfähig sind, als sie physisch nicht anwesend sind. Daher kann ich auch das nicht ganz wahr machen, was Kollege Trattner gesagt hat, nämlich auf ihre Reden umso stärker einzugehen. Das könnte ich besser, wenn sie hier wären.

Ich darf Ihnen aber stellvertretend Folgendes sagen: Frau Abgeordnete Moser hat unterstellt, wir, der Herr Staatssekretär und meine Person, könnten uns nicht wohl fühlen. Ich sage Ihnen, mit Ausnahme einer etwas eingeschränkten Stimme auf Grund eines grippalen Infektes fühle ich mich zurzeit ganz besonders wohl, und ich darf das nach Rücksprache auch für den Herrn Staatssekretär behaupten.

Wir fühlen uns deshalb sehr wohl, meine Damen und Herren, weil wir Ihnen heute eine gesetzliche Vorlage präsentieren können, die den Grundsatz eines paktierten Finanzausgleiches auch diesmal möglich macht, eines paktierten Finanzausgleiches, dem jeder Betroffene zugestimmt hat. Das heißt, wir haben über die Regierungskoalition hinaus einen Grundkonsens auch mit den Landeshauptleuten der Sozialdemokratie zustande gebracht, auch mit dem Städtebund zustande gebracht, auch mit dem Gemeindebund zustande gebracht. Dies deshalb, weil jeder überzeugt ist, dass dieser Finanzausgleich Strukturen in unserem Lande verändert, dass dieser Finanzausgleich durch die Zurverfügungstellung von Mitteln wesentliche Aufgabenerfüllungen ermöglicht, die im Interesse der Bevölkerung unseres Landes liegen.

Meine Damen und Herren! Ich meine, man kann mit Recht stolz darauf sein, einen Finanzausgleich vorlegen zu können, den alle Länder mittragen, den der Gemeindebund mitträgt, den der Städtebund mitträgt und den auch die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments – wie ich hoffe – mittragen können, weil wir wissen, wir schaffen damit den größtmöglichen Interessenausgleich für unsere Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn hier gesagt wurde, es hätte ein großer Wurf werden sollen, so bin ich der Überzeugung, es ist ein großer Wurf. Wenn man "großer Wurf" aber so interpretiert, dass wir mit unseren Verhandlungspartnern einen völlig neuen Finanzausgleich hätten entwickeln sollen, das heißt, nicht mehr aufbauend auf der Basis des Jahres 1997 und der vorangegangenen Finanzausgleiche,


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