Ein weiterer Grundpfeiler ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Eine Gefahr für den demokratischen Staat besteht in der parteipolitischen Einflussnahme auf die Verwaltungsführung, so Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts.
Der Rechtsstaat ist insbesondere auch am Grad der Rechtssicherheit messbar. Einer der Hauptaspekte der Rechtssicherheit ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Die Gleichheit ist vor allem auch durch die notwendige Distanz des Bundesministers für Justiz zu allen Verfahren garantiert. Vorverurteilungen oder Vorfreisprüche – erst recht wenn sie durch hohe Amtsträger des Staates geschehen – sind jedenfalls aus der rechtsstaatlichen Sicht scharf zurückzuweisen. Die unbedingte Einhaltung aller rechtsstaatlichen Prinzipien gerade durch die Mitglieder der Bundesregierung ist für die Demokratie unabdingbar.
Freiheitliche Politiker akzeptieren die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der staatlichen Verwaltung offenbar nur so lange, wie ihnen diese Prinzipien nützen. Sind sie selbst oder Angehörige ihrer Partei in Verfahren verwickelt, greifen sie selbst die Vertreter der Justiz und der Verwaltung an. Seit dem Regierungseintritt der FPÖ sind diese Angriffe keine Einzelfälle mehr. Die Absicht, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gesetzmäßigkeit der staatlichen Verwaltung zu beeinträchtigen, tritt deutlich hervor.
So gab es in jüngerer Zeit im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre rechtsstaatlich höchst bedenkliche Angriffe von führenden Freiheitlichen auf ermittelnde Beamte des Innenressorts und ganz besonders auf den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Letzterer musste sich sogar in Ausschüssen des Nationalrats schwere Beleidigungen und unsachliche, durch nichts bewiesene Unterstellungen gefallen lassen.
Besonders schwerwiegend sind in letzter Zeit aber auch Angriffe von Freiheitlichen gegen Organwalter in der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichtsbarkeit. Zu Recht setzen sich die Vertreter der Richter und Staatsanwälte gegen Angriffe der FPÖ zur Wehr. So legte die Bundessektion der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) durch ihren Vorsitzenden Klaus Schröder gegen Aussagen von FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler, wonach die in der "Spitzelaffäre" ermittelnden Staatsanwälte sowie der Untersuchungsrichter Stefan Erdei abgelöst werden sollten, Protest ein. In einer "noch nie da gewesenen Art und Weise würden insbesondere Politiker der FPÖ versuchen, medialen Druck auf die in der Spitzelaffäre ermittelnden Staatsanwälte und den Untersuchungsrichter auszuüben".
Weiters wird ausgeführt, dass es "beschämend" sei, welche Gesinnung daraus gegenüber der Grundsäule eines Rechtsstaates – der unabhängigen Justiz – zum Ausdruck komme.
In diesem Zusammenhang vermissten die Richter und Staatsanwälte beim amtierenden Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer "eine klare Zurückweisung der gerade in den letzten Tagen massiv versuchten Einflussnahme seitens hemmungslos parteipolitisch agierender Spitzenrepräsentanten." "Erschüttert" sei man – laut APA – auch darüber, "dass die Angriffe Westenthalers weder vom Bundeskanzler noch von ÖVP-Klubobmann Andreas Khol zurückgewiesen worden seien". Die Kritik aus der Justiz trifft aber auch den Justizminister. Barbara Helige, die Präsidentin der Richtervereinigung, hielt Justizminister Böhmdorfer vor: "Die Parteinähe des Ministers muss hier Besorgnis der Bevölkerung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auslösen".
Des weiteren zitiert die APA 0308 vom 11. Dezember 2000 Klaus Schröder weiter: "In dieser, in der Zweiten Republik wohl einmaligen Situation, wäre es höchst an der Zeit, dass der Herr Bundespräsident die in dieser Angelegenheit verantwortungslos agierenden Parteipolitiker, von der Vizekanzlerin bis zu Landesräten, in ihre demokratischen Schranken weist. ... Die Richter und Staatsanwälte würden sich jedenfalls in ihrer der Rechtsordnung verpflichteten Arbeit von niemandem einschüchtern oder beeinflussen lassen."
Innenminister Strasser hat bei einem ähnlichen Sachverhalt – Organwalter seines Ressorts wurden schärfstens verbal attackiert, nur weil sie ihre Pflicht erfüllt hatten – wenigstens ein gewisses Maß an Solidarität mit seinen Beamten erkennen lassen. Bei Justizminister Böhmdorfer