Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 98

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Ich hoffe, dass all das eintritt, ich hoffe, dass die Bundes-Wertpapieraufsicht jetzt wirklich, wie sie sich das wünscht, gegen Insiderverdacht und all diese Dinge vorgehen kann, weil das notwendig ist, um das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken, sodass wir eines Tages ruhigen Gewissens sagen können: Ein guter Tag beginnt mit einem funktionierenden Kapitalmarkt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.59

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Firlinger hat gesagt, ich hätte in meinem Debattenbeitrag gesagt, dass Stock Options nur für einen kleinen Personenkreis in Aktiengesellschaften als Gehaltsbestandteile möglich sein werden. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Tatsache ist, dass ich gesagt habe: Stock Options sind Gehaltsbestandteile für Manager, die nur einige wenige in Sachen Steuerbelastung beziehungsweise Steuerentlastung besonders bevorteilen. (Abg. Haigermoser: Reden Sie sich nicht in einen Wirbel!)

Tatsache ist auch, dass in Österreich mehr Arbeiter als Manager tätig sind. Verdrehen Sie nicht Tatsachen, und unterstellen Sie mir nicht Behauptungen, die ich hier und jetzt nicht getroffen habe! (Beifall bei der SPÖ.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt, um 15 Uhr, die Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt 4.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Peter Pilz und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dr. Böhmdorfer, Spitzelaffäre und Rechtsstaat (1664/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage Nummer 1664/J.

Diese wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt, sodass sich eine Verlesung durch einen Schriftführer erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Für jedes demokratische Gemeinwesen ist es von hoher Bedeutung, dass die Träger des demokratischen Systems über einen Grundkonsens an Werten verfügen und sich in ihrem politischen Agieren dementsprechend verhalten. Zu diesem Grundkonsens gehört insbesondere das Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur unabhängigen Justiz, zur Demonstrationsfreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur Meinungsvielfalt. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist es bei aller Verschiedenheit der politischen Anschauungen notwendig, diesen Konsens zu erhalten und auszubauen. In den letzten Monaten zeigte sich zunehmend, dass dieser Konsens von Vertretern der Regierungsparteien, insbesondere der FPÖ, in Frage gestellt wird.

Für alle DemokratInnen sind die Garantien des Rechtsstaates unabdingbare Bestandteile der staatlichen Ordnung. Die Entwicklung des Rechtsstaates ist geprägt durch Gedanken wie Herrschaft der Gesetze vor der Willkür Einzelner.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist Grundpfeiler unserer Bundesverfassung; Art. 87 B-VG garantiert die Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihres richterlichen Amtes.


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