Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 108

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und zwar: Durch technische Vorkehrungen werden im Justizbereich hergestellte Kopien künftig als solche erkennbar sein. Akteneinsicht und die Herstellung von Ablichtungen werden im Akt präzise dokumentiert werden. Durch eine besondere Handhabung der Akten wird im Einzelfall besser verhindert werden können, dass rechtswidrige Informationen nach außen gelangen. Unbeteiligte Dritte, deren Persönlichkeitsrechte durch einen Geheimnisbruch verletzt werden, sollen künftig einen pauschalierten Schadenersatz erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Bisher war das nicht notwendig!)

Solche Garantien hat es in Österreich bisher noch nie gegeben. Es sind dies nicht nur konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes, sondern auch Maßnahmen zur Sicherstellung eines unabhängigen und unbeeinflussten Arbeitens der Justiz.

Zu den Fragen selbst gebe ich folgende Erklärung ab:

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 6:

Die öffentliche Diskussion hat mich veranlasst, mit der Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richter und mit dem Präsidenten der Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte morgen ein Gespräch zu führen. Dieses Gespräch hätte schon stattgefunden, wenn meine Gesprächspartner schon Zeit gehabt hätten. Mein Ziel für diese Besprechung ist es, dass eine gemeinsame Erklärung abgegeben wird.

Ich habe bereits Anfang Dezember in einer Presseaussendung unmissverständlich klargestellt, dass ich auf die Unabhängigkeit der Justiz vertraue und derzeit Weisungen nicht zur Diskussion stehen. Ich habe auch betont, dass ich den Ermittlungsbehörden jede Unterstützung zukommen lassen werde.

Zur Frage 3 ist meine Antwort: nein. (Abg. Dr. Pilz: Beantworten Sie die Fragen!)

Zur Frage 5:

Während eines anhängigen Verfahrens möchte ich mich jeder Äußerung über die Vorgangsweise eines Staatsanwaltes enthalten.

Zur Frage 7:

Schon wegen des großen öffentlichen Interesses wird alles zu unternehmen sein, dass das Verfahren möglichst rasch abgewickelt wird. Das Bundesministerium für Justiz ist bemüht, bestmögliche Voraussetzungen dafür sicherzustellen. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es eine diesbezügliche Weisung?)

Zu den Fragen 8 und 9:

Ich stehe diesen Forderungen ablehnend gegenüber und weiß mich darin einer Meinung mit dem Herrn Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz Fischer.

Die Fragen 10 bis 21 betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Fragerecht.

Trotzdem möchte ich zu diesen Fragepunkten Folgendes festhalten, um Unterstellungen und Legendenbildung vorzubeugen: Mein damaliger Mandant, Mag. Ewald Stadler, hat mir Ablichtungen der in Rede stehenden Fotos übergeben, die ich auf Grund meiner anwaltlichen Pflichten dem Gericht vorgelegt habe. Ich habe diese Unterlagen für zulässiges Beweismaterial gehalten und bin nach wie vor dieser Ansicht. Es ist rechtlich nicht richtig, dass ein Anwalt die Echtheit des Beweismaterials zu überprüfen hat, das ihm der Klient übergibt. – Im Übrigen weise ich die in dieser Frage enthaltenen Unterstellungen zurück.

Zur Frage 22:

Ich habe im selben Atemzug erklärt, dass das nicht bedeutet, dass ich in irgendeiner Form in die Untersuchungen eingreifen, diese beeinflussen oder sonst in irgendeiner Weise darauf Bezug nehmen werde.


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