Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 110

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Zur Frage 43:

Das angesprochene Verfahren wurde weder abgegeben noch abgetreten.

Antwort auf die Frage 44: nein.

Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten. Kein Redner darf länger als 10 Minuten sprechen.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Er hat das Wort.

15.33

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Bundesminister für Justiz, dass er die Frage Nummer 41 sachlich korrekt beantwortet hat. (Heiterkeit bei den Grünen.) Das war nicht von vornherein klar. Zumindest eine Frage ist umfassend, seriös und sachlich beantwortet worden. Damit das auch im Protokoll erhalten bleibt, wiederhole ich die Frage und die Antwort.

Die Frage lautet: "Werden die Ermittlungen in bezug auf Ihre Person von dem Staatsanwalt geführt, der für die Spitzelaffäre in der StA Wien zuständig ist?" – Die Antwort "Ja" ist eindeutig und korrekt, an ihr ist nichts auszusetzen.

Alle anderen Fragen, meine Damen und Herren, sind entweder gar nicht, nur zum Teil, irreführend, falsch oder sogar unwahr beantwortet worden. Da es mir nicht zusteht, an Stelle des Herrn Bundesministers die nicht beantworteten Fragen zu beantworten oder Antworten zu ergänzen, begnüge ich mich, eine einzige Frage zu wiederholen und die Antwort darauf festzuhalten.

Die Frage Nummer 26 lautet: "Warum haben Sie (laut ,Standard‘) den Bundesminister für Inneres ersucht, dem Staatsanwalt über jeden Ermittlungsschritt gegen Jörg Haider zu berichten?" Und damit ist die Frage 27 verbunden: "Mit welcher Begründung hat der Innenminister das abgelehnt?"

Sie haben diese Intervention bestritten. Der Herr Bundesminister für Inneres hat gegenüber dem Autor dieses Artikels im "Standard" diese Intervention persönlich bestätigt. Das Wort des Justizministers steht hier gegen das Wort des Innenministers. Und ich habe auch in dieser konkreten Causa nicht das geringste Problem, mich zu entscheiden, wem hier zu glauben ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Dringliche Anfrage, die zwei Oppositionsparteien gemeinsam an einen Bundesminister richten, ist ein Ausnahme-Instrument der parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir haben uns gemeinsam zu diesem Schritt entschlossen, weil etwas geschehen ist, was zumindest ebenso unüblich in einem demokratischen Rechtsstaat ist, nämlich die Verweigerung jeglicher Antwort, nicht nur vom Betroffenen selbst, sondern von der gesamten Bundesregierung und von zwei Parlamentsparteien zu einer Reihe drängender Fragen über die Amtsführung des Justizministers, die längst zur Klärung anstehen. Und wenn Sie nicht bereit sind, diese Fragen zu beantworten, dann ist es nicht nur unser Recht, sondern sogar unsere Pflicht, alle parlamentarischen Instrumente dazu einzusetzen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ist Dr. Dieter Böhmdorfer irgendein Justizminister? Und hat Dr. Dieter Böhmdorfer jemals die Chance, ein "normaler" Justizminister zu werden? – Dazu muss man zweierlei wissen, und beides konnte niemand von uns, mit Ausnahme einiger freiheitlicher Funktionäre, vor seiner Bestellung wissen. Niemand von uns wusste, dass die Kanzlei Dr. Böhmdorfer die Zentrale zur


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