Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 141

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aus der Vergangenheit, als Ausgliederungen teilweise mehr Kosten verursacht haben, als vorher vorhanden waren. Das ist ein Modell, das wir nicht vertreten wollen.

Im Zusammenhang mit dem, was Herr Kollege Öllinger gesagt hat ... (Abg. Öllinger spricht mit Fraktionskollegen.) – Herr Kollege Öllinger, wenn Sie die Güte hätten, mir zuzuhören (Abg. Haigermoser: Das ist ein Kaffeehaus dort drüben!), würde ich Ihnen gerne etwas zu dem, was Sie hier leider Gottes falsch dargestellt haben, sagen.

Es handelt sich hierbei um kein Pensionsmodell, sondern um ein Karenzurlaubsmodell (Abg. Öllinger: Wie bei der Bank Austria!), und das ist ein ganz wesentlicher Unterschied, den ich Ihnen gerne erklären werde.

Der Unterschied besteht vor allem darin, dass eine Neuregelung der Pensionen eine langfristige Maßnahme ist, die generell für alle Bevölkerungsgruppen gilt (Abg. Öllinger: Wie bei der Bank Austria!), während es sich hierbei um ein ganz klar abgegrenztes Karenzurlaubsmodell als Übergangslösung für eine Strukturreform in der öffentlichen Verwaltung handelt. Das ist etwas völlig anderes. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP .)

Es ist auch keine Rede von einem "golden handshake". Wissen Sie, was ein "golden handshake" ist? – Ein "golden handshake" ist etwas, womit man in der Wirtschaft Leute abbaut und ihnen eine Sonderzahlung gibt, um ihre Motivation, das Unternehmen zu verlassen, zu erhöhen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Was in diesem Fall geschieht, ist etwas völlig anderes, nämlich eine Karenzregelung, bei der Mitarbeiter, die nicht in die ausgegliederten Einrichtungen wechseln können und für die auch keine sonstige Verwendung da ist, 75 Prozent des Letztbezuges erhalten. Das ist auch der Unterschied zu der von Ihnen angesprochenen Regelung bei den ÖBB; dort ist es ganz anders, dort können nämlich Mitarbeiter sehr viel früher, teilweise schon unter 50 Jahren, mit ihrer vollen Pension in den Ruhestand gehen. Das hat nicht das Geringste zu tun mit dem Modell, um das es hierbei geht.

Die Gruppe der Bediensteten, die umfasst sind, sind Bedienstete in ausgegliederten Einrichtungen sowie die Bediensteten in Bundeseinrichtungen, deren Arbeitsplatz infolge der Übertragung der Aufgaben an die ausgegliederte Einrichtung aufgelassen wird. Sonst niemand! Ich sage auch das hier in aller Deutlichkeit, weil Sie angedeutet haben, dass das noch auf andere Regelungen erweitert werden soll – Herr Kollege Edler war das, nicht Sie –, aber das ist nicht der Fall. Es ist das ganz klar auf die zwei von mir genannten Bereiche abgegrenzt.

In den Bundeseinrichtungen ist auch keine Nachbesetzung dieser Stellen möglich. Die Planstellen werden wegen Auflassung des Arbeitsplatzes mit Pensionierung beziehungsweise mit Auflösung des Dienstverhältnisses eingezogen werden.

Es ist nicht vorrangiges Interesse, Mitarbeiter in diese Karenzregelung zu entlassen, sondern vorrangiges Interesse ist es, den Mitarbeitern auch weiterhin Beschäftigung in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen sie gebraucht werden, zu ermöglichen. Ich glaube, dass es auch das vorrangige Interesse der Mitarbeiter ist, eine sinnvolle Tätigkeit zu haben, einen sinnvollen Arbeitsplatz auszufüllen, und nur dann, wenn dies nicht möglich ist, greift dieses Sozialplanmodell.

Oberstes Interesse ist es selbstverständlich, auch weiterhin eine Beschäftigung dort, wo sie gebraucht wird, zu ermöglichen. Und deswegen auch im Gegensatz zu früheren Sozialplanmodellen kein Verbot von Nebenbeschäftigungen, sondern die Möglichkeit, Nebenbeschäftigungen anzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Das wird dann von dieser Teilpension abgezogen und bringt wieder eine deutliche Ersparnis.

Herr Kollege Öllinger! Ich würde Sie sehr ersuchen, sich die Dinge ein bisschen genauer anzusehen, dann würden Sie nämlich feststellen, dass das, was Sie hier gesagt haben, falsch ist und dass es sich um eine sehr sinnvolle Regelung handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.51


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