Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 142

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 408 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden, sowie

über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000) (409 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (395 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage (410 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.53

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wenn ich mich heute neuerlich mit der Gesundheitspolitik dieser Bundesregierung auseinander setze, so muss ich feststellen: Es ist der Befund derselbe wie vor einer Woche: außer Spesen in Form von Selbstbehalten für die Menschen dieses Landes nichts gewesen!

Selbstbehalte, Erhöhung der Rezeptgebühren und Erhöhung des Behandlungsbeitrages sind meines Erachtens die traurigen Beweise eines beginnenden Paradigmenwechsels in der Gesundheitspolitik dieses Landes. Standen für uns Sozialdemokraten das Schicksal und die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns, so sind es für Sie derzeit wohl offensichtlich die Versicherungsunternehmen, die Ärztelobby und die Pharmaindustrie. Haben wir


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