Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 140

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geführt hat. – Bildung ist, Herr Öllinger, eine Kernaufgabe des Staates. Das zu Ihrer Information! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Aber da trennen Sie sich davon!)

Die öffentliche Verwaltung muss effizienter, innovativer und sparsamer gestaltet werden.

Hohes Haus! Das Wort "Sparsamkeit" wurde unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern und sozialdemokratischen Finanzministern in den letzten 30 Jahren nicht groß geschrieben, nicht übermäßig strapaziert. Das Wort "Sparsamkeit" hatte in der Budgetpolitik der heutigen Oppositionspartei, der Sozialdemokraten, wenig bis gar keine Bedeutung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie sonst ist es erklärbar, dass sich ein Schuldenberg von sage und schreibe rund 2 000 Milliarden Schilling angehäuft hat? Auf Grund dieses Schuldenbergs müssen die Österreicherinnen und Österreicher täglich – täglich! – rund 680 Millionen Schilling an Tilgung und Zinsen zahlen. (Zwischenruf des Abg. Edler. )

Natürlich wäre es für die heutige Regierung wesentlich einfacher, mit der Schuldenpolitik und somit mit der Politik des Stimmenkaufes fortzufahren (Abg. Edler: Na geh, geh, geh!), aber Schuldenmachen ist unsozial und unverantwortlich. Es belastet die nächsten Generationen, und damit muss endlich Schluss sein! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit dem heutigen Gesetzesantrag des gegenständlichen Tagesordnungspunktes wird Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wurden, und anderen Bediensteten, die zwar im Bundesdienst verbleiben, deren Arbeitsplatz jedoch infolge der Ausgliederungen aufgelassen wird, ein Sozialplan seitens des Dienstgebers angeboten. Dieser Sozialplan sieht vor, dass Bedienstete der vorangeführten Einrichtungen derzeit mit 55 Lebensjahren und ab dem Jahre 2003 mit 56,5 Lebensjahren Karenzurlaub vor der Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen können, wenn sie die schriftliche Erklärung abgeben, spätestens mit 61,5 Jahren aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen.

Diese Regelung gilt gerechterweise nicht nur für Beamte, sondern auch für Vertragsbedienstete.

Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inanspruchnahme des Sozialplanes stets auf Freiwilligkeit basiert, dass niemand dazu gezwungen wird. Die Betroffenen müssen der Karenzierung in jedem Fall freiwillig zustimmen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! 80 Prozent des monatlichen Letztbezuges als Karenzgeld vor dem Ruhestand sind ein soziales, ein attraktives und ein faires Angebot seitens des Dienstgebers, und ich bin überzeugt davon, dass dieser Sozialplan von sehr, sehr vielen Bediensteten angenommen werden wird.

Durch vernünftige Maßnahmen – und dieser Sozialplan ist solch eine vernünftige Maßnahme – wird die neue Bundesregierung ihr ehrgeiziges Ziel, das Nulldefizit im Jahre 2002, auch wirklich erreichen. Meine Damen und Herren! Wir sind bereits auf dem besten Weg: nämlich weg vom Verwaltungsstaat, hin zu einem modernen Bürger- und Leistungsstaat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Vizekanzler Dr. Riess-Passer. – Bitte.

17.47

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ausgliederungen sind ein wesentlicher Teil des Rückzuges des Staates aus all jenen Bereichen, in denen hoheitliches beziehungsweise staatliches Handeln nicht erforderlich ist. Wichtig ist aber auch, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ausgliederungen erfolgreich funktionieren können – gerade im Lichte der Erfahrungen


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