Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 139

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muss von diesen, wenn es notwendig ist, dieses Modell des Vorruhestandes genauso in Anspruch genommen werden können.

Ich glaube, es wäre fair, Frau Vizekanzler, das nicht nur bei einer Auslagerung durchzuführen, sondern das auch anderen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, die bei Reformen und Strukturbereinigungen im öffentlichen Dienst in dieser Art betroffen sind.

Ich habe es bereits gesagt: Wir werden dieser Vorlage zustimmen; die entsprechenden Anmerkungen dazu habe ich gemacht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.39

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich zunächst ganz kurz mit den Ausführungen meiner beiden Vorredner befassen. Meiner Meinung nach haben sie das Grundprinzip dieser Gesetzesvorlage nicht verstanden. Es geht dabei nämlich nicht so sehr oder eigentlich überhaupt nicht darum, dass jemand in Frühpension geschickt wird, sondern darum, dass sich diese Bundesregierung vorgenommen hat, den ganz großen Bereich der Verwaltung neu zu strukturieren, die Verwaltung in einen Dienstleistungsbereich umzustrukturieren, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, als moderner Dienstleistungsbereich aufzutreten.

Dazu ist es notwendig – und das wird auch getan; es wurde bereits damit begonnen –, zunächst einmal den Staat auf seine Kernfunktionen zurückzuführen und eine Aufgabenreform durchzuführen. Dieser Gedanke liegt diesem Gesetzesantrag zugrunde. (Abg. Edler: Wo steht das?) Das heißt, überall dort, wo sich der Staat zurückzieht, wo eine Aufgabenreform durchgeführt wurde, wo Ausgliederungen stattfinden und ein bestimmter Arbeitsplatz entweder der ausgegliederten Dienststelle oder in einem Bereich des Bundes, wo dieser Arbeitsplatz mit der Ausgliederung zu tun hat, auf Grund der Veränderungen durch die Reform nicht mehr notwendig ist, sollen die Sozialpläne Platz greifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist in der Wirtschaft ein völlig normaler Vorgang, und genau diese Regelung soll Waffengleichheit der Verwaltung mit der Wirtschaft herstellen. Das ist aus meiner Sicht gerechtfertigt und auch äußerst notwendig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bin froh darüber, dass die sozialdemokratischen Kollegen diesem Antrag zustimmen, und möchte ausdrücklich einen politischen Punkt hervorheben, den ich als besonders angenehm empfinde – eigentlich möchte ich dafür die Regierung loben –, nämlich dass die Regierung sozialpartnerschaftliche Gespräche geführt hat, die mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst möglich waren, und dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Reformbereitschaft gezeigt hat und mit der Regierung zu entsprechenden Abschlüssen gekommen ist. Das ist der eigentlich positive Teil, und infolgedessen werden wir diesem Gesetzentwurf sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reindl. Die Uhr ist auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.42

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Erklärtes Ziel der neuen Bundesregierung, der Reformkoalition ist es, den Staat schlanker zu machen. Das heißt, der Staat muss sich von Tätigkeiten und Kosten trennen, die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören (Abg. Öllinger: Bildung!), wie bereits meine Vorrednerin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer aus


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