Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 151

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wieder herausnehmen, und Sie können sich vorstellen, dass das Entflechten von Gesetzesmaterien aus einem mehr als 150 Seiten umfassenden Gesamtkonvolut, einschließlich Erläuterungen und Gegenüberstellung von Alt- und Neutext, einige Zeit erfordert.

Ich bitte daher, auch im eigenen Bereich, wenn man Dinge, die schon vorbereitet waren, dann wieder herausreklamiert hat, eine gewisse Schuld für den Verzögerungseffekt und daher für die kurze Frist zu sehen und die nunmehr vorliegenden Gesetzestexte mit Gegenüberstellungen und Evaluierungen der Alt- und Neutexte auch unter diesem Licht zu betrachten und nicht nur eine Böswilligkeit der Regierung hinter all diesen Dingen zu sehen, noch dazu, wo meines Wissens bei der damaligen Präsidialsitzung von jeder Fraktion zumindest ein Vertreter dabei war, der diese Positionen mitgetragen und diesen Kompromiss geschlossen hat.

Man kann daher, glaube ich, heute insgesamt ein gutes Vereinbarungspaket mit den Ländern verabschieden. Ich werde darauf achten, dass die notwendigen Revisionen in der Zeit, in der ich politisch zuständig bin, auch so zeitgerecht vorbereitet werden, dass wir dann auch für die nächsten Revisionen in fünf Jahren wieder einen ähnlich kurzen Zeithorizont wie für diese Verhandlungen, nämlich vier Monate, ins Auge fassen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich darf kurz folgenden Antrag vortragen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Anpassung der Pensionen im Jahr 2001 zumindest mit der Inflationsrate, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (396 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden und über den Antrag 338/A der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – 2. SVÄG 2000) (409 der Beilagen)

Vorerst die Begründung: Herr Minister, ganz kurz zu den Belastungen für die Pensionistinnen und Pensionisten. – Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten insbesondere PensionistInnen durch die starke Erhöhung des Selbstbehalts um über 2,2 Milliarden Schilling. Ich darf Sie erinnern an die Anhebung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 S, an die Einführung einer Ambulanz-Strafgebühr um 150 S bei Überweisung, 250 S ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen, an die Reduktion satzungsmäßiger Mehrleistungen der Krankenversicherung und an die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von 70 auf 100 S.

Demgegenüber steht die Senkung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung von 0,3 Prozent, die Mindereinnahmen der Krankenversicherung von 900 Millionen Schilling jährlich verursacht. Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages: Die Belastung für die betroffenen PensionistInnen beträgt 1,9 Milliarden Schilling.

Um die Enttäuschung des Obmannes des ÖVP-Seniorenbundes doch etwas abzumildern und der FPÖVP-Koalition wieder die Möglichkeit zu geben, sich an ihren Taten messen zu lassen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


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