Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 198

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von den Minderheitsfraktionen eingebracht werden, ebenfalls ihre Zustimmung gäben, anstatt sich ständig dem Vorwurf ständig auszusetzen – und das tun sie –, dass sich in diesem Land nur mehr die neue Mehrheit aussucht, was geprüft wird und was nicht! Das ist der unerträgliche Zustand im Kontrollwesen! (Beifall bei den Grünen.)

Da passt alles ins Bild! Wie viele Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sind hier schon abgelehnt worden? – Sicherlich schon fünf bis acht! Das ist auf Dauer unerträglich!

In diesem Zusammenhang möchte ich quasi zum Jahreskehraus noch einmal anmerken, dass wir vor einem Jahr in Übereinstimmung von vier Fraktionen einen Vorstoß gemacht haben, dass die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Minderheitsrecht werden soll. – Doch von den Kollegen Khol und Westenthaler gibt es jetzt nichts als Schweigen beziehungsweise bewusste Verzögerung. In jeder zweiten Präsidialsitzung das gleiche Spiel: Irgendwann werde ein Termin zu finden sein, an welchem man sich darüber unterhalten werde, ob irgendwann ein Termin dafür frei wird. So "ernst" nehmen Sie das Unterfangen von damals! Das ist einfach doppelbödig!

Daher möchte ich Sie wirklich einladen, in Hinkunft anders vorzugehen, damit Sie nicht weiter in Argumentationsnotstand im Hinblick darauf kommen, dass Sie ständig notwendige Kontrollen und auch andere Überprüfungen in unserem Land verhindern! Kollege Khol! Kollege Westenthaler! Kollege Pumberger! Das, was Sie betreffend Untersuchungen immer machen, ist falsch! Richtig und super wäre es hingegen, wenn Sie sich endlich einmal dazu entschließen könnten, dem Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zuzustimmen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses in 343 der Beilagen, wonach der Rechnungshof nach § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit Überprüfungen zu beauftragen ist.

Dazu haben die Abgeordneten Großruck, Mag. Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den Antrag zur Abänderung und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Prüfungsauftrages abstimmen.

Die Abgeordneten Großruck, Mag. Trattner und Genossen haben also einen Abänderungsantrag zum Prüfungsauftrag gestellt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den restlichen Teil des Antrages des Rechnungshofausschusses in 343 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den restlichen Teil des Antrages stimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist einstimmig vom Nationalrat beschlossen.

11. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (390 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.


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