Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 23

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Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiter mit, dass Abgeordneter Mag. Kukacka gemeinsam mit Abgeordnetem Dr. Ofner beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (346 der Beilagen), eine Frist bis zum 9. Mai 2001 zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang auch das Verlangen nach § 43 der Geschäftsordnung vor, unterschrieben von fünf Abgeordneten, eine Kurzdebatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese Kurzdebatte findet nach Erledigung der Debatte über den Dringlichen Antrag statt.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag Kukacka/Ofner wird dann nach der Kurzdebatte durchgeführt.

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Außerdem teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 337/A betreffend TSE-Gesetz eine Frist bis 31. März 2001 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung am Schluss der Sitzung zur Abstimmung gebracht. Eine Kurzdebatte nach § 57 der Geschäftsordnung ist nicht möglich, weil schon eine Kurzdebatte bekannt gegeben wurde. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

12.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sie haben mit Recht festgestellt, dass auf Grund eines Antrages der Abgeordneten der Regierungskoalition eine Debatte nach § 57 der Geschäftsordnung nicht möglich ist. Sehr wohl ist aber eine solche nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung möglich, wenn das Plenum des Hauses dies beschließt.

Beim Antrag 337/A, den Sie zitiert haben, handelt es sich um den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor CJK und zum Schutz vor Gefahren der Ansteckung durch TSE bei Tieren.

Es ist das ein Thema von ganz besonderer Aktualität. Jedem in Österreich ist bewusst, dass wir nach wie vor kein Dauerrecht haben. Wenn der Nationalrat, wenn dieses Haus nicht handelt, dann gibt es mit 1. Juli einen gesetzesfreien Zustand – und dann ist Tiermehlverfütterung in Österreich wieder erlaubt. Wir sind daher der Meinung, dass unverzüglich eine legistische Maßnahme zu setzen ist. Wir haben daher diesen Fristsetzungsantrag gestellt und sind auch zuversichtlich, dass ihm zugestimmt wird. Es ist, Hohes Haus, in Österreich zwar Gott sei Dank noch kein BSE festgestellt worden, aber die Prüfungen haben ergeben, dass es Tiermehl im Futter gibt. Und gestern hat der Sozialminister erklärt, dass daher Dauerrecht zu schaffen ist.

Ich fordere Sie auf, jetzt zu debattieren und in den nächsten Wochen eine entsprechende Beschlussfassung eines Gesetzes sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Es gibt Konsens darüber – und die Bestimmungen sind ja klar –, dass nach § 57a beziehungsweise § 57b GOG eine Kurzdebatte, die von einer Minderheit von fünf Abgeordneten erzwungen werden kann, dann nicht möglich ist, wenn bereits eine andere Kurzdebatte festgelegt ist, wie dies heute durch die Kurzdebatte, die von den Abgeordneten Kukacka und Ofner verlangt wurde, der Fall ist.


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