Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 24

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§ 59 Abs. 3 GOG gibt die Möglichkeit, über einen Antrag zur Geschäftsbehandlung eine Debatte durchzuführen, und zwar dann, wenn es der Nationalrat mit Mehrheit beschließt.

Ich werde also über die Frage abstimmen lassen, ob eine Geschäftsordnungsdebatte über die Relevanz und Dringlichkeit eines Fristsetzungsantrages vom Plenum des Nationalrates gewünscht wird.

Frau Abgeordnete Dr. Petrovic! Wollen Sie das Recht in Anspruch nehmen, dass die anderen Fraktionen auch Stellungnahmen dazu abgeben? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, aber zur Geschäftsbehandlung.

12.08

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung: Auch die Grünen haben den Antrag auf eine Fristsetzungsdebatte, und zwar betreffend einen Antrag, der dem Landwirtschaftsausschuss in der Causa BSE vorliegt, gestellt. Auch dieser grüne Fristsetzungsantrag kommt auf Grund des Antrags der Abgeordneten Kukacka, Ofner, Fekter und Graf nicht zum Tragen – es sei denn, der Nationalrat beschließt anderes.

Diese Vorgangsweise mag zwar dem Buchstaben nach mit der Geschäftsordnung konform gehen, allerdings handelt es sich bei dem Antrag, hinsichtlich dessen von den Regierungsabgeordneten eine Fristsetzung beantragt wird, um eine Regierungsvorlage. Bei einer derartigen Regierungsvorlage haben die Regierungsparteien, die ja über Mehrheiten verfügen, jede Möglichkeit, den Fristenlauf und das Timing zu gestalten. Ich sehe daher in dieser beantragten Debatte de facto einen Missbrauch und eine Beschneidung der Oppositionsrechte in diesem Hause (Widerspruch bei der ÖVP) zur Verhinderung einer BSE-Debatte beziehungsweise im Vorfeld des Wiener Wahlkampfes.

Ich stelle den Antrag, dass über diese meine Ausführungen eine Geschäftsordnungsdebatte abgehalten wird. (Beifall bei den Grünen.)

12.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der gleichen Sache gelangt Herr Klubobmann Dr. Khol zu Wort. – Bitte.

12.10

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, Sie haben deutlich und klar festgestellt, dass, wenn eine Fraktion einen Fristsetzungsantrag mit Debatte beantragt, ein anderer heute nicht zur Debatte aufgerufen wird, sondern lediglich zur Abstimmung gelangt.

Das Zweite ist, damit es keine Konfusion gibt: Was Herr Kollege Kostelka anregen kann, ist eine Debatte über seine Ausführungen, das heißt also: Worte über Worte, aber nicht Worte über Gesetze. Was Gesetze betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass noch heute Nachmittag der Gesundheitsausschuss tagen wird, in dem ein Beschluss über das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz gefasst werden wird, in dem es auch Anträge nach § 27 GOG in Vorbereitung gibt, was den Fraktionen bekannt ist, und in dem das BSE-Problem besprochen wird.

Des Weiteren findet heute eine Sitzung des Hauptausschusses statt, für den wir einen Vier-Parteien-Antrag vorbereitet haben, wo alle vier im Parlament vertretenen Parteien beantragen werden, dass am 2. Februar eine parlamentarische Enquete durchgeführt wird zu Fragen ... (Abg. Dr. Kostelka: Worte über Worte!) Nein, das ist eine Enquete und ein Gesetz.

Ich glaube daher, die Geschäftsordnung soll Platz greifen: Abstimmungen über Wortmeldungen, aber Debatten über begründete Anträge. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der gleichen Sache gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort.


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