Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 27

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Über die Durchführung einer Debatte ist abgestimmt worden. Die Abstimmung hat ergeben, dass eine Debatte über den Antrag Kostelka beziehungsweise über den Antrag Pirklhuber nicht geführt wird.

Die Sonderbestimmung des § 43 GOG, die dann weiter sagt, dass auch ohne Zustimmung der Mehrheit in bestimmter eingeschränkter Weise eine Debatte von einer Minderheit erzwungen werden kann, braucht uns hier nicht zu beschäftigen.

Ich meine also, dass also § 43 GOG in Verbindung mit § 59 korrekt angewendet wurde.

Ich lege dieses Schriftstück damit beiseite und unterbreche nunmehr die Sitzung bis 15 Uhr. Die Sitzung wird um 15 Uhr wieder aufgenommen und fortgesetzt.

(Die Sitzung wird um 12.20 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme vereinbarungsgemäß um 15 Uhr die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen betreffend Lohnsteuersenkung statt unsozialer Belastungspolitik (354/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 354/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Belastungspolitik der Bundesregierung führt dazu, dass heuer die höchste Abgabenquote in der Geschichte Österreichs erreicht wird. Laut Arbeitsbehelf zum Bundesvoranschlag 2001 wird die Abgabenquote von 43,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (2000) auf 44,7 Prozent (2001) ansteigen, das ist eine Steigerung um 0,9 Prozentpunkte.

Die Bruttoeinnahmen des Bundes aus Steuern und Abgaben werden von 670 Milliarden ATS (1999) auf 750 Milliarden ATS (2001) steigen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen, die im Internet veröffentlicht werden, würde die Steuer- und Abgabenquote ohne "Konsolidierung" im heurigen Jahr um 1,4 Prozentpunkte niedriger sein. Das bedeutet, dass durch die "Konsolidierungsmaßnahmen" der Bundesregierung die Steuerbelastung der Österreicherinnen und Österreicher um mehr als 40 Milliarden Schilling gesteigert wird. Von den dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen in der Höhe von insgesamt 52,7 Milliarden Schilling stellen 37,8 Milliarden Schilling (71,7 %) einnahmenseitige Maßnahmen dar und nur 14,8 Milliarden Schilling (28,3 %) ausgabenseitige.

Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung, die Budgetkonsolidierung erfolge vorwiegend über die Ausgabenseite und nicht über die Einnahmenseite, zeigen diese Zahlen, dass die Budgetkonsolidierung tatsächlich zum überwiegenden Teil durch steuerliche Belastungsmaßnahmen erfolgt. Allein das Aufkommen an Lohnsteuer wird von 194 Milliarden (BVA 2000) auf 222 Milliarden (BVA 2001) ansteigen, das ist eine Steigerung um 28 Milliarden Schilling!

Dieser Anstieg wird nicht durch ein höheres Lohn- und Gehaltsniveau der Österreicherinnen und Österreicher sondern überwiegend durch Steuererhöhungen verursacht. Durch die Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages erfolgt eine Steuererhöhung nach Art einer Kopfsteuer, die Abschleifung des Pensionistenabsetzbetrages wirkt bereits bei mittleren Pensionen von 20.000,- ATS brutto und die Abschleifung des allgemeinen Absetzbetrages verschont hohe Einkommen und legt den Belastungsschwerpunkt bei mittleren Angestelltengehältern. Daneben werden die


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