Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 26

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Im Übrigen glaube ich, dass das gesamte Hohe Haus sehr froh darüber ist, dass die Kuh "Moidl" kein BSE hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Auch zu diesen Ausführungen lasse ich einer langjährigen Übung folgend Stellungnahmen zu. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kostelka.

12.15

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich glaube, dass man die professoralen Ausführungen von Kollegen Khol nicht unwidersprochen stehen lassen kann. Ich habe den Antrag gestellt, eine Fristsetzung zu beschließen und dazu eine Debatte abzuhalten. – Genau das haben die Fraktionen, denen Kollege Khol, aber auch Kollege Westenthaler angehören, soeben abgelehnt. Ihnen ist die Bekämpfung von BSE nicht wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler, bitte.

12.16

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Klubobmann Kostelka! Sie können es drehen und wenden, wie Sie es wollen: Es wurde ja nicht über Inhalte und über ein politisches Thema abgestimmt, sondern allein darüber, dass es geschäftsordnungsmäßig nicht möglich ist, dass Sie hier wider die Geschäftsordnung eine zweite Fristsetzungsdebatte durchführen. (Abg. Dr. Kostelka: Sie haben die Diskussion verweigert!) Das wäre genauso, wie wenn Sie Ihr Eingeständnis jetzt wiederholen und einen Antrag einbringen würden, dass Sie das Thema, das Sie heute verfehlt haben, von der Tagesordnung der heutigen Sitzung absetzen wollen. Das geht auch nicht mehr, und die Themaverfehlung bleibt weiterhin aufrecht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

12.17

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe an sich den Antrag gestellt, über meine vorhergehenden Ausführungen eine Abstimmung herbeizuführen, aber ich sehe die Differenz, die Klubobmann Khol hier konstruiert, von der Geschäftsordnung her nicht ableitbar, denn es ist völlig klar: Es gibt das Minderheitsrecht beziehungsweise das Recht auf Debatte über einen Fristsetzungsantrag, dem jedenfalls zu entsprechen ist, aber nach § 59 (1) GOG kann über jeden Antrag zur Geschäftsbehandlung kraft eines Mehrheitsbeschlusses eine derartige Debatte durchgeführt werden. Das steht klipp und klar da. (Abg. Haigermoser: Wo ist der Herr Van der Bellen?)

Ich verstehe daher nicht ganz, warum jetzt dieser künstliche Gegensatz konstruiert wird. Wenn die Regierungsparteien eine derartige Debatte wollen und sich dieser nicht entziehen wollen, dann können sie das selbstverständlich mit Mehrheit beschließen. Wenn sie diesen Willen nicht haben, dann ist das auch ein beredtes Zeichen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich möchte da keine Unklarheiten im Raum stehen lassen und sagen: § 43 GOG bestimmt, dass der Nationalrat auf Vorschlag des Präsidenten – ich habe keinen Vorschlag gemacht – oder auf Antrag eines Abgeordneten gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Fristsetzungsantrag stellen kann. Das ist völlig unbestritten.

In § 59 Abs. 1 GOG heißt es, dass solche Anträge zur Geschäftsbehandlung nicht schriftlich überreicht werden müssen und sogleich abgestimmt werden, wenn nicht der Nationalrat nach § 59 Abs. 3 die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag beschließt.


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