Beendigungsansprüche aus Dienstverhältnissen deutlich höher besteuert und damit Arbeitnehmer in Problemsituation besonders betroffen. Allein dadurch werden Mehrbelastungen von zirka 11 Milliarden Schilling ausgelöst.
Die Politik der Bundesregierung besteht offensichtlich darin, durch Belastungsmaßnahmen, die untere und mittlere Einkommensgruppen besonders hart treffen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, um an Unternehmer und Reiche zusätzliche Begünstigungen verteilen zu können. Bereits durch das Belastungspaket 2000 wurde das untere Drittel der Einkommensbezieher prozentuell wesentlich höher belastet als das obere Einkommensdrittel.
Doch diese unsoziale Vorgangsweise ist der FPÖVP-Koalition noch nicht genug, denn der FPÖ-Sozialminister denkt schon offen an die volle Besteuerung der Abfertigung und der FPÖ-Finanzminister dachte – wie im News 22/00 auf der Seite 30 berichtet wird – schon über die höhere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts nach.
Diese negative Umverteilungspolitik von den niedrigen Einkommen zu den hohen Einkommen muss durch eine Lohnsteuersenkung, die prozentuell die niedrigen Einkommen stärker entlastet als die hohen Einkommen, beendet werden.
Das den Steuerpflichtigen durch die Politik der Überkonsolidierung weggenommene Einkommen muss den Österreicherinnen und Österreichern durch eine Erhöhung des Arbeitnehmerabsetzbetrages und des Pensionistenabsetzbetrages um jeweils 3.500,- ATS zurückgegeben werden. Damit würden alle Lohnsteuerzahler um 3.500,- ATS jährlich entlastet. Für die Bezieher kleinerer (unselbständiger) Einkünfte soll der Höchstbetrag für die Negativsteuer auf 5.000,- ATS erhöht werden, sodass auch sie in den Genuss des erhöhten Absetzbetrages kommen.
Durch diese Maßnahmen würde sich das Nettoeinkommen des unteren Einkommensdrittels der unselbständig Erwerbstätigen um 1,6 Prozent erhöhen, im Durchschnitt würden die Nettoeinkommen der unselbständigen Erwerbstätigen um 0,7 Prozent steigen. Bei einem Bruttoeinkommen von 10.000,- ATS monatlich würde die Nettoentlastung bei 2,9 Prozent liegen, bei einem Bruttoeinkommen von 20.000,- ATS bei 1,7 Prozent. Damit könnten die verteilungspolitisch negativen Folgen der Politik der Bundesregierung teilweise korrigiert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, das den Lohnsteuerpflichtigen im Zuge der Überkonsolidierung weggenommene Einkommen durch eine Senkung des Arbeitnehmer- und des Pensionistenabsetzbetrages um jeweils 3.500,- ATS und durch eine Anhebung des Höchstbetrages für die Negativsteuer auf 5.000,- ATS zurückzugeben."
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(Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung!)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich Herrn Abgeordneten Dr. Gusenbauer das Wort erteile und bevor ich Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung entgegennehme, gebe ich bekannt, dass mir Herr Klubobmann Dr. Kostelka einen Brief geschrieben hat, mit der Bitte, dessen Inhalt dem Nationalrat mitzuteilen.
Dieser Brief hat folgenden Wortlaut:
In dem heute eingebrachten Dringlichen Antrag findet sich auf Grund eines bedauerlichen EDV-Versehens im Antragstext ein Schreibfehler. So muss es, wie auch aus den Erläuterungen eindeutig hervorgeht, in der zweiten Zeile statt dem Wort Senkung richtigerweise Anhebung heißen. (Ah-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)