Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 33

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Erstens: Ich werde über den Antrag Dr. Khol abstimmen lassen. Ich nehme an, dass dieser Antrag eine Mehrheit finden wird. Es besteht aber Konsens darüber, dass dann nicht drei Redner pro Fraktion zu diesem Thema sprechen, sondern nur ein Redner, wobei ich die Redezeit wie üblich auf 5 Minuten pro Redner beschränke. Damit ist allen Fraktionen die Gelegenheit gegeben, zu dem Thema, das Dr. Khol angeschnitten hat, Stellung zu nehmen.

Dann werde ich Herrn Abgeordneten Dr. Gusenbauer das Wort zur Begründung des Dringlichen Antrages erteilen. Wir werden dann den Dringlichen Antrag debattieren und über jene Fassung abstimmen, die Dr. Kostelka schriftlich als eigentlichen Willen des SPÖ-Klubs ausgedrückt hat.

Es war richtig – und darin haben wir alle übereingestimmt –, das Plenum darüber zu informieren, um nicht hier am Präsidium gewisse Korrekturen vorzunehmen. Das ist ein transparenter Vorgang, aber es ist auch im Sinne der Geschäftsordnung, dass der Wille einer Fraktion zum Ausdruck gebracht wird. Abänderungsanträge sind bekanntlich in zweiter Lesung möglich, jedoch nicht bei einem Dringlichen Antrag. Diese Bestimmung ist wiederum eine Minderheitenschutzbestimmung, sodass nicht die Mehrheit den Antrag einer Minderheit so verändert, dass die Minderheit nicht mehr zustimmen kann. Man muss aber die Minderheit gewissermaßen nicht vor sich selber schützen. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Daher dieser Weg, den ich Ihnen hiemit bekannt gebe und wofür ich auch die Verantwortung übernehme – ohne Präjudiz.

Ich komme daher zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Khol, zu seinem Thema nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Debatte durchzuführen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit  – wie erwartet – so beschlossen.

Debatte gemäß § 59 Abs. 3 GOG betreffend Änderung des Suchtmittelgesetzes (346 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in diese Debatte ein.

Es liegt die freiwillige Vereinbarung vor: pro Fraktion ein Redner, die Redezeit beträgt jeweils 5 Minuten. Der erste Redner kommt von der Fraktion, die den Antrag gestellt hat. Es ist dies Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Er hat das Wort.

15.38

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Regierungsfraktionen haben mehrmals – mehrmals! – versucht, das Thema Grenzmengen im Hauptausschuss enderledigt zu haben.

Die Dringlichkeit dieses Themas hat Herr Klubobmann Khol heute noch einmal unterstrichen. Denken Sie nur: 135 Kilogramm Heroin, gefunden in Linz, vor kurzem ein Ecstasy-Fund, kommend aus Holland, eingeführt nach Österreich, womit man Zehntausende Leute süchtig machen könnte! Der Antrag der Regierungsfraktionen, die Grenzmenge auf drei Gramm zu senken, wurde absichtlich nicht behandelt. Und das ist schon eine ziemliche Doppelbödigkeit, wenn man Folgendes liest. Im Wiener Wahlkampf schreibt zum Beispiel die SPÖ offiziell: Ja, wir sind für die Ächtung der Drogen. – Wenn man dann aber die neue Gesundheitsstadträtin Pittermann hört, die für die Freigabe von Haschisch ist und sogar das Pflanzen von Haschpflanzen empfiehlt, muss man schon sagen, da wird mit zweierlei Maß gemessen und versucht, unglaubwürdig zu sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe mich heute noch bei der Wiener Polizei erkundigt, ob Handlungsbedarf besteht. Mir wurde gesagt, die Szene sei aktiver denn je. Ich habe mir die Zahlen aus der Schweiz besorgt – die Schweiz ist angeblich ein Vorzeigeland –: In der Schweiz gibt es doppelt so viele Heroinabhängige wie in Österreich. Die Schweiz ist einen Zickzackkurs gefahren, hat zeitweise viel erlaubt, dies wieder zurückgenommen, es gab ein Hin und Her. In Österreich haben wir nur halb


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