Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 32

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Herr Präsident! Das ist die Geschäftsordnung. Dieser Antrag, der uns vorliegt, und auch die erbetene und gewünschte Korrektur, lässt den Inhalt nicht unverändert, ist kein Druckfehler, sondern nicht nur ein eklatanter Denkfehler der SPÖ, sondern auch ein Fehler, der eine wesentliche Sinnänderung dieses Dringlichen Antrages beinhaltet. Es gibt daher geschäftsordnungsmäßig nur eine einzige Chance, aus diesem Schlamassel, das Sie, Herr Kollege Kostelka, Ihrer Partei eingebrockt haben, herauszukommen, nämlich indem dieser Antrag zurückgezogen wird, meine Damen und Herren! Das verlangen wir – und nichts anderes! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Oder Sie stimmen in der Abstimmung gegen diesen Antrag. – Das zum Ersten, ein Anliegen, das unbedingt, und zwar sehr rasch, erörtert werden muss, wenn möglich auch in einer Stehpräsidiale.

Zum Zweiten: Selbstverständlich muss es laut Geschäftsordnung möglich sein, diese Debatte über das Verlangen des Kollegen Khol zu führen, da wir auch vorgeschlagen haben, im Hauptausschuss des Nationalrates dieses Thema bereits ab 13 Uhr zu verhandeln. Das wurde uns nicht zugestanden, sondern man hat erst recht um 14 Uhr begonnen. Es ist dies eine zentrale Frage, die uns auf Grund der jüngsten Ereignisse in der Drogenkriminalität besonders bewegt. Wir wollen eine Senkung der zulässigen Mengen erreichen. Wir wollen das diskutieren, das ist geschäftsordnungsmäßig möglich, und ich ersuche daher, auch diese Debatte zuzulassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

15.15

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich spreche lediglich zur Geschäftsordnung des Nationalrates. Zu den peinlichen Ausführungen von Herrn Westenthaler möchte ich eigentlich nichts sagen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

In Bezug auf die Debatte, die Herr Klubobmann Khol betreffend den Hauptausschuss angefangen hat, kann ich, mit Verlaub gesagt, nicht verstehen, wieso wir das hier erörtern sollen. § 59 GOG findet sich im Abschnitt IX, Allgemeine Bestimmungen über die Geschäftsbehandlung in den Sitzungen des Nationalrates. Sie können alle Arten von zulässigen Anträgen zu den Sitzungen des Nationalrats führen. Wenn wir im Plenum aber anfangen, weil das Fernsehen präsent ist, irgendwelche Themen aus irgendwelchen Ausschüssen, bei denen Sie glauben, dass Sie Mehrheiten haben, hier zu diskutieren, dann ist das ein klarer Bruch der Geschäftsordnung und ein Missbrauch Ihrer Mehrheitsrechte. (Beifall bei den Grünen.)

15.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte die vier Klubvorsitzenden, kurz zu mir zu kommen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 15.16 Uhr unterbrochen und um 15.34 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn Sie wollen: auch um Entschuldigung dafür, dass die Sitzung unterbrochen wurde, aber es sind hier drei verschiedene Geschäftsordnungsfragen miteinander verknüpft. Diese sind derart verknüpft und die Meinungen waren so unterschiedlich, dass es in dieser kurzen Zeit einfach nicht möglich war, Konsens zu finden, und dass jede Lösung, die man trifft, unter Umständen sehr weit reichende präjudizielle Wirkungen hat.

Die Vorgangsweise, die ich Ihnen jetzt vorschlage, ist daher ohne Präjudiz, weil wir uns all das noch gründlich durch den Kopf gehen lassen müssen, um einerseits Mehrheitsrechte zu wahren, denn im Nationalrat hat die Mehrheit die Möglichkeit, ihre Mehrheit auch einzusetzen, aber um andererseits auch Minderheitsrechte zu wahren, die ebenfalls in der Geschäftsordnung gewollt und verankert sind.

Ich werde jetzt folgenden Weg gehen:


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