Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 111

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.24

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Lichtenberger, ich habe bereits Ihre Anfrage mit einigem Befremden gelesen, und ich komme nicht umhin, gleich einleitend zu sagen, dass Gott sei Dank nicht alles, wovon Sie persönlich keine Kenntnis haben – "hatten" muss man sagen, denn Sie wurden ja jetzt aufgeklärt –, gleich eine Grauzone darstellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte einmal ganz sachlich darauf eingehen, worüber wir hier eigentlich reden. Wir reden über ein Abkommen, das im Rahmen der CEMT, das ist die Österreichische Verkehrsministerkonferenz, abgeschlossen wurde, und zwar zu einem Zeitpunkt, als Österreich noch nicht Mitglied der Europäischen Union war; ein Übereinkommen über multilaterale Kontingente für den Straßengüterverkehr. Damals, als es noch keine Ökopunkte-Regelung gab, und damals, als Beschränkungen international, multilateral, außerhalb der EU für Österreich noch sehr viel schwieriger waren, als sie es heute sind, hat man ein Abkommen geschlossen, in dem Beschränkungen der Art vorgesehen wurden, dass unter bestimmten Voraussetzungen, die genau normiert wurden, Transitgüterfahrten durch Österreich zugelassen wurden.

Diesbezüglich gehen andere europäische Staaten einen anderen Weg als Österreich damals und im Rahmen der CEMT seither. Andere Staaten beschränken diese Kontingente nämlich überhaupt nicht, wohingegen Österreich bestimmte Bedingungen an die Erteilung dieser Kontingente geknüpft hat. Zum einen ist in diesem ganz klaren, rechtlichen Regelwerk eine genau begrenzte Höchstzahl an LKW, die fahren dürfen, festgelegt. Jeder Staat, der Mitglied dieses Abkommen ist, kann wählen: entweder 16 Genehmigungen für konventionelle LKW – das sind solche, die nicht besonders leise und nicht besonders abgasarm sind – oder doppelt so viele, also 32 Genehmigungen für "grüne" LKW, die verpflichtende Lärm- und Abgasvorschriften einhalten müssen, oder noch einmal doppelt so viele, nämlich 64 Genehmigungen für "supergrüne und sichere" LKW mit noch strengeren Abgasvorschriften und zusätzlich verpflichtenden Sicherheitsvorschriften.

Es ist also weiterhin so, dass über österreichischen Druck vereinbart wurde, dass sowohl die Lizenzen für "grüne" und "supergrüne" LKW als auch die CEMT-Genehmigung selbst bei jeder Fahrt mitzuführen sind. Deswegen kann ich nicht verstehen, wenn hier gesagt wird, es werde nichts überprüft und es könne auch nichts überprüft werden. Selbstverständlich muss, wenn ein LKW beispielsweise durch Tirol rollt und die Ökopunkte kontrolliert werden und dieser LKW über keine Ökopunkte verfügt, nachgeprüft werden, weshalb dieses Fahrzeug durch Österreich fahren darf. Und hierzu dienen die Ausweise gemäß CEMT.

Die CEMT-Genehmigungen wurden bei Abschluss des Transitvertrages bei der Ökopunkte-Regelung berücksichtigt. Ich gebe Ihnen Recht – darin sind sich, glaube ich, mittlerweile alle Parteien einig –, dass diese Ökopunkte-Regelung keine geglückte war, riesige Lücken aufweist und dass das leider noch nachwirkt. An dem CEMT-Abkommen allerdings liegt dies, so muss ich mit Bedauern feststellen, nicht. Von 2,3 Millionen Transitfahrten sind fast 80 Prozent ökopunktepflichtig, aber der Umkehrschluss ist nicht zulässig, dass deswegen jeder fünfte LKW ein CEMT-LKW wäre. – Das hat Herr Reheis nämlich zuvor behauptet, und das wollte ich gerne richtig stellen. – Es ist vielmehr so, dass auch noch mit anderen Staaten, die nicht CEMT-Mitglieder sind, weitere bilaterale Abkommen bestehen.

Was das Volumen dieser CEMT-Fahrten betrifft, wissen wir, dass beispielsweise 1999 1,57 Millionen Tonnenkilometer pro Genehmigung transportiert wurden. Wenn wir uns das einmal durchrechnen, Frau Lichtenberger, etwa am Beispiel der Strecke Kufstein–Wörgl, dann würde das bedeuten, dass mit einer Genehmigung 400 Fahrten zwischen Kufstein und Brenner hin und her pendeln dürften – und das jährlich! Das bedeutet, dass pro Genehmigung im Durchschnitt etwas mehr als eine einzige Transitfahrt täglich möglich wäre.


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