Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 131

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Bezüglich der Hochschülerschaftswahlen erinnere ich die Freiheitlichen an Herrn Professor Brauneder, der das sehr vertreten hat, und ich erinnere auch an den Kollegen Lukesch, mit dem wir das immer wieder verhandelt haben. Sie haben gemeint, darüber können wir sehr wohl nachdenken, wir werden schauen, ob wir das nicht nach gewissen Erfahrungen mit den Wählern im EWR-Raum umsetzen können.

Jetzt wäre es so weit. Jetzt stünde das Hochschülerschaftsgesetz wieder zur Beschlussfassung, zur Novellierung an – und es ist wieder nicht so weit. Im Gegenteil, und das sollte man, denke ich, den Studierenden auch einmal sagen: Ich rechne nicht damit, dass diese Regierungskonstellation jemals zu einem Ausbau der Mitbestimmungsrechte bei den Hochschülerschaftswahlen kommen wird. Sie haben ja in Ihrer Konstellation das Konfliktpotential, dass die Freiheitlichen eigentlich gar keine gesetzlichen Interessenvertretungen wollen und sie es noch nicht so weit gebracht haben, dass Sie auch deren Abschaffung zustimmen.

Daher unsere Fristsetzung. Bekennen Sie sich hier zur Demokratie, bekennen Sie sich dazu, dass jene, deren Anliegen in Gremien zu behandeln sind, auch mitwählen dürfen! Das ist unsere Forderung an Sie. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

16.55

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Zufälligkeiten der Geschäfts- und Tagesordnung ermöglichen uns zwei Kurzdebatten hintereinander, in denen es um Wahlrecht geht. In der vorangegangenen, von uns jetzt befristet, geht es schlicht und einfach darum, endlich die Möglichkeit zu schaffen, dass Hunderttausende Österreicher im In- oder im Ausland, solche, die krank zu Hause sind, die verreist sind, ihr Wahlrecht ausüben können. – Da war kein Bedarf, möglichst rasch zu handeln. (Abg. Öllinger: Der Unterschied ist: Die Österreicher können im Inland und im Ausland wählen! Die dürfen zweimal wählen!)

Heute geht es dem Herrn Kollegen Öllinger darum, das passive Wahlrecht einzuführen für Personen, die nicht unter die Verträge des Europäischen Rechts fallen. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht! Sie haben ja keine Ahnung!) EU-Bürger und EWR-Bürger haben das Recht, in Österreich auch gewählt zu werden, und das haben Sie uns hier verschwiegen. Es besteht daher kein Bedarf für die von Ihnen vorgetragene Fristsetzung, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens haben wir heute Morgen gehört: Nicht hudeln bei der Gesetzgebung, nicht drüberfahren, wir sind gegen Fristsetzungen. – In diesem Fall, meine Damen und Herren, gebe ich Ihnen völlig Recht. Es besteht überhaupt kein Bedarf, die Behandlung bis 1. März zu befristen.

Zweitens: Sie begründen es mit einer Grundrechtsproblematik. Meine Damen und Herren! Wählen zu dürfen und vor allem gewählt zu werden ist ein Staatsbürgerrecht.

Drittens, meine Damen und Herren: Sie vermischen die Anliegen. Es wird auf der einen Seite von der Hochschülerschaft gesprochen, obwohl das jetzt aus einem Antrag aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales kommt. Es wird vom Betriebsrätewahlrecht gesprochen. Wir haben schon immer gesagt, an einem konstruktiven Gespräch in Bezug auf Betriebsräte durchaus interessiert zu sein. Es waren die sozialdemokratischen Gewerkschafter, die in den letzten Jahren immer wieder von hinten herum gefragt haben, ob man denn das ohnehin ablehnen werde, damit sie in den Betrieben keine Schwierigkeiten haben.

Und Sie vermischen es weiters mit dem passiven Wahlrecht zur Arbeiterkammer. Hier ist wiederum keine Befristung notwendig, denn ein von Ihrer Fraktion angestrengtes Wahlanfechtungsverfahren ist im Gang. Offensichtlich fürchten Sie das Ergebnis bei den österreichischen Höchstgerichten, und deshalb wollen Sie das vorher mit einem Husch-Pfusch-Gesetz abbiegen. (Beifall bei der ÖVP.)


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