Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 146

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unternehmer, der Medienkonsumenten und – last, but not least! – auf Kosten der Medienmitarbeiter des Landes betreiben.

Man könnte hier – und so weit erlaube ich mir auch, das zu tun – anmerken, dass die jahrzehntelange Symbiose von SPÖ und ORF von Ihnen sozusagen unter Denkmalschutz gehalten beziehungsweise neu stimuliert werden soll. Vielleicht ist Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, aber auch der Fortbestand der Privatradios gar nicht so wichtig, weil Sie eben sozusagen die Zahlen des Radiotests für das zweite Halbjahr 2000 des ORF heranziehen und damit zufrieden sind und sagen: Die Bevölkerung, die Konsumenten, die Rezipienten sind dadurch bestens versorgt!

Für mich ist es ein bisschen schwierig, diese Zahlen zu akzeptieren. Ich finde es schon etwas eigenartig, wenn ORF-Generalintendant Weis sagt, man werde den Gang zum Verfassungsgerichtshof anstreben, falls – nach seinen Worten – die Medienbehörde "KommAustria" im Verfassungsrang beschlossen wird. Da stellt sich mir schon die Frage: Fühlen sich der ORF und sein Generalintendant, weil er das so sagt, auf Grund des Gesetzes der freien Marktwirtschaft "ausgeliefert"? Bedenkt man, dass Ö 3 und Ö 1 die einzigen bundesweiten Rundfunksender sind, so kommt dies ja wieder einer Monopolstellung gleich.

Mit der "KommAustria" als unabhängiger Regulierungsinstanz ist ein fairer, chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb gegeben. Gesichert sind dadurch kostengünstiger Zugang, Meinungsvielfalt und Qualität der Rundfunkprogramme, um nur einige dieser absoluten Positiva zu nennen. Garantiert ist aber auch das oberste Prinzip der Unabhängigkeit der "KommAustria" durch ihre verfassungsrechtliche Absicherung.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich appelliere an Sie – sowohl als Politikerin als auch als ehemalige Journalistin –, diesem Gesetzentwurf doch noch die Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.06

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Empfehlungsentwurf des Europarates vom 20. Dezember 2000 beinhaltet Unabhängigkeit und Aufgaben von Kontrollbehörden für den Rundfunksektor. Es wird den Mitgliedstaaten empfohlen, transparente und unabhängige Kontrollbehörden einzurichten – sofern sie sie nicht schon haben.

Das Gemeinschaftsrecht sieht auch die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde für den Telekom-Sektor vor.

In der Schweiz wird derzeit statt zweier getrennter Einrichtungen für Telekom und Rundfunk eine einzige unabhängige Behörde eingerichtet. Und auch die britischen Sozialdemokraten – die Sozialdemokraten! – werden die Agenden von TV, Radio und Internet unter das Dach einer einzigen unabhängigen Konvergenzbehörde bringen.

Mit der Einrichtung der "KommAustria" will auch die Regierungskoalition eine einzige, unabhängige Konvergenzbehörde in Österreich schaffen. Bisher wurden die Regulierungsaufgaben in den Bereichen Telekom und Rundfunk von einer Vielzahl von Behörden wahrgenommen. Das ist auf Grund der aktuellen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß. Es ist sinnvoll, die Regulierungsaufgaben einer einzigen unabhängigen Regulierungsbehörde zu übertragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nach dem Prinzip des One-Stop-Shop soll die "KommAustria" transparent, modern und innovativ zu einer Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen führen. Die "KommAustria" ist – wir haben es gehört – unabhängig, an keine Weisungen gebunden und untersteht der Kontrolle des Parlaments.


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