Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 153

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wir Straßenball! Peppel, peppel, peppel. Und das ist "Rot-Funk"? – Da kann ich nur lachen über diese Definition! Nur lachen kann ich darüber! (Beifall bei der SPÖ.)

Und das könnte man endlos fortsetzen. Wenn wir wirklich privatwirtschaftliche Kriterien in den Landesstudios einführen, dann können Sie gleich die Reden der Landeshauptleute gänzlich abschaffen, denn die Einschaltquoten bei den Reden der Landeshauptleute befinden sich unter der statistischen Wahrnehmungsgrenze, weil sich in Wahrheit niemand mehr solche amtlichen Verlautbarungen ansehen kann. Und das läuft bei Ihnen unter "Rot-Funk". (Abg. Mag. Kukacka: Das ist Ihr Gesetz!)

Wenn ich mir die Diskussionen im ORF-Kuratorium anschaue, wie Sie gut, schlecht ... Was die "Panorama"-Redaktion betrifft, wurden 600 Seiten angefertigt, und zwar von zwei Instituten darüber, ob sie überhaupt objektiv berichtet. Das war die Initiative der beiden Kuratoren Khol und Westenthaler.

Und jetzt wird in Bezug auf das Sendeformat "Taxi orange" hier schon diskutiert, ob das überhaupt dem Auftrag des Öffentlichrechtlichen entspricht. – Das kann nur ein Ahnungsloser wie Herr Abgeordneter Tancsits hier eingebracht haben, der weder "Taxi orange" noch "Big Brother" gesehen und daher noch immer nicht verstanden hat, dass "Taxi orange" – das kann man nun mögen oder nicht – die öffentlich-rechtliche Antwort auf "Big Brother" war, und das sage ich auch hier in diesem Rahmen.

Aber Sie wollen auch über das diskutieren, Sie wollen letztlich alles in Ihr regierungsloyalitätsperspektivisches Konzept einbauen. Das ist Ihr Verständnis von Medienpolitik. Aber kommen Sie doch nicht zu uns und sagen Sie doch nicht, wir stellen da irgendwelche Postenschacher-Überlegungen oder sonst irgendetwas in dieser Art an! Also eine etwas ehrlichere Diskussion würde uns in diesem Zusammenhang schon weiter bringen, als Ihnen das bisher gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.33

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses vom 29. Juni 2000 war es notwendig, das alte Regionalradiogesetz durch das neue Privatradiogesetz zu ersetzen. Der Verfassungsgerichtshof hat erkannt, dass die Übertragung der Aufgabe der Vergabe von Privatrundfunkbewilligungen an eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag verfassungsrechtlich nicht zulässig ist.

Nunmehr sollen im neuen Privatradiogesetz die fernmelderechtlichen und die rundfunkrechtlichen Agenden zusammengeführt werden. Darüber hinaus werden wir im Privatradiogesetz die restriktiven Beteiligungsbeschränkungen für Medieninhaber lockern. Wie schon erwähnt, konnten sich Gesellschafter an Privatradios höchstens mit 26 Prozent und an zwei weiteren mit jeweils 10 Prozent pro Bundesland beteiligen. Nunmehr können Medieninhaber aber mehrere Sender betreiben beziehungsweise sich an mehreren Sendern zu mehr als 25 Prozent beteiligen, wenn deren Versorgungsgebiete sich nicht überschneiden.

Ausgeschlossen bleibt natürlich das gleichzeitige Betreiben eines bundesweiten Radios und eines Regionalradios. Neu ist außerdem, dass für Privatradios Programmübernahmen von anderen Sendern von nunmehr maximal 60 Prozent erlaubt sind, während früher nur 40 Prozent erlaubt waren.

Herr Kollege Cap! Ich vermag wirklich nicht zu verstehen, warum Sie dieser Sendeausweitung nicht zustimmen können. Sie haben uns hier erklärt, dass Sie dem nicht zustimmen werden, aber Sie haben nicht gesagt, warum nicht. Und so bleiben Sie uns auf allen diesen Diskussionspunkten ... (Abg. Dr. Cap: Das habe ich gesagt! Der Konzentrationsprozess ...!)  – Nein, Sie haben das nicht gesagt, Sie haben nur gesagt, wir werden dem nicht zustimmen.


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