Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 185

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persönliche Betroffenheit in diesem Haus mit einer derartigen Eindringlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass wir uns alle daran ein Beispiel nehmen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich danke in dieser Stunde allen, die einen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir heute diesen Beschluss fassen können! Ich danke allen, die das Gemeinsame im Vordergrund gesehen und in den Vordergrund gestellt haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Ich komme – da ein Wunsch von Seiten der Berichterstattung auf abschließende Berichterstattung nicht vorliegt – zu den Abstimmungen.

Sie werden über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen.

Als Erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, samt Titel und Eingang in 475 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Verfassungsbestimmung, und ich stelle daher das erforderliche Quorum für die Abstimmung fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, sondern einstimmig angenommen wurde.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Auch hier darf ich feststellen, dass der Gesetzesantrag in dritter Lesung nicht nur mit Zweidrittelmehrheit, sondern einstimmig angenommen wurde.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 476 der Beilagen.

Da auch dieser Gesetzentwurf – er betrifft ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes – Verfassungsbestimmungen enthält, darf ich neuerlich das entsprechende Quorum feststellen.

Zu diesem Gesetzentwurf haben Frau Abgeordnete Mag. Stoisits und Genossen einen Abänderungsantrag zu Art. 1 § 27 Abs. 2 eingebracht. Ich lasse daher zunächst über den von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzes und dann über das restliche Gesetz abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass nunmehr diese Bestimmung in der Fassung des Ausschussberichtes einstimmig angenommen wurde.


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