Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 203

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mit der Vorgabe junktimiert worden sei, erst danach das Amtssitzabkommen zu ratifizieren. (Abg. Mag. Lunacek: Das war auch so!)  – Dies ist unrichtig!

In einem Schreiben vom 29. November 2000 von Jean Kahn, dem Leiter des Verwaltungsrates, an Präsident Fischer wurde gebeten – ich zitiere –:

"Ich bitte um eine sehr klare Zusicherung, dass keinerlei Verbindung zwischen der Ratifizierung des Amtssitzabkommens und der Einladung an die Direktorin sowie etwaiger Äußerungen von ihr vor dem Ausschuss besteht und bestehen wird."

Daraufhin haben alle Fraktionen des Hauses – auch Sie! – die Garantie abgegeben, dass kein Junktim besteht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Van der Bellen: Das beweist doch nur, was gesagt wurde! Er wird einen Grund für diesen Brief gehabt haben!)

22.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Er hat das Wort.

22.15

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich halte es nicht für billig, einen politischen Konflikt auf eine Person zuzuspitzen, und daher möchte ich auf die Vorwürfe gegen die Leiterin der Beobachtungsstelle in meinen Ausführungen nicht eingehen. Ich ersuche nur um Verständnis dafür, dass angesichts der rassistischen Atavismen eine gewisse Sensibilität der europäischen Länder, vor allem jener Länder, die vom schlimmsten rassistischen Regime betroffen waren, besteht, und zwar zu Recht besteht, und dass man das nicht gering schätzen soll.

Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen ein bisschen mit dem Inhaltlichen auseinander setzen. Es liegt mittlerweile ein erster Jahresbericht des European Monitoring Center vor, in dem der Stand des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union untersucht wird. Ich möchte hinzufügen: Er schont kein einziges Land, und ich halte das auch für gut so.

Die Fakten sind – ich habe nur ein paar Beispiele willkürlich und unsystematisch ausgewählt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit –, dass zum Beispiel in Deutschland die Zahl der Straftaten aus rassistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen Motiven im Jahre 1999 bei insgesamt beachtlichen 10 037 Fällen lag, wobei mehr als 66 Prozent dieser Straftaten in die Kategorie der Propagandadelikte fielen. Es gab zwar einen Rückgang der Gesamtzahl an rassistisch motivierten Straftaten, aber eine Zunahme der Gewaltangriffe. Die Zahl der antisemitischen Schändungen jüdischer Friedhöfe lag immerhin bei 47 Fällen.

Auch Österreich findet darin Erwähnung, es finden auch die Wahlen 1999 und die Wahlkampftechniken, die die FPÖ angewandt hat, insbesondere die Methoden der Fremdenfeindlichkeit und des Rassismus gegen Einwanderer, darin Beachtung. Es findet weiters die Stellungnahme der UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, die die Schubhaft bei Asylwerbern in Österreich kritisiert, Beachtung.

Es wird moniert, dass zum Beispiel in Finnland fast 60 Prozent aller befragten afrikanischen Zuwanderer angaben, dass sie schon einmal Opfer einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gewesen sind.

Es handelt sich also hierbei um sehr diffuse und sehr schwer zu erkennende Geschehnisse. Sie zielen auf Einzelpersonen, aber auch auf Gruppen ab und erreichen von Land zu Land ein unterschiedliches Ausmaß. Es gibt in allen Mitgliedstaaten Gruppen, die gegenüber Rassismus, Diskriminierung oder Ausgrenzung anfälliger sind.

Ein interessanter Abschnitt ist auch der Bereich Rassismus und Hass im Internet. So hat es im Jahre 1995 lediglich eine einzige Website mit Aufruf zum Rassenhass gegeben. Im November 1997 verzeichnete das Zentrum bereits 600. Im Jahre 1999 gab es insgesamt bereits


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