Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 81

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Ich verstehe überhaupt nicht, dass von Seiten der SPÖ und den Grünen die österreichische Landwirtschaft so massiv kritisiert und immer wieder bedauert wird, dass sie zu wenig biologisch sei, dass sie nur aus Agrarfabriken bestehe und einfach nur die Großbauern unterstütze. Dieser Vorwurf geht eindeutig ins Leere und wurde hier auch schon widerlegt. (Beifall bei der ÖVP. )

Bundesminister Molterer hat den Weg von Minister Riegler fortgesetzt und eine nachhaltige und naturnahe Landwirtschaft gefördert. Er wird sie auch in Zukunft fördern. 85 Prozent der österreichischen Bauern produzieren nach den Richtlinien des Österreichischen Umweltprogramms und nehmen die umfangreichen Auflagen auf sich, die dieses ÖPUL-Programm beinhaltet: Zwei Großvieheinheiten pro Hektar dürfen nur gehalten werden, weniger Pflanzenschutzmittel und weniger Dünger müssen verwendet werden. All das wird streng von der AMA kontrolliert, und in den meisten Fällen, also zu 99,9 Prozent, wird das von den Bauern richtig gemacht. Es gibt kein anderes Land in Europa, das solch eine naturnahe Landwirtschaft betreibt, wie es in Österreich der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Betreffend biologischer Landbau: In Deutschland gibt es nur 2,4 Prozent biologisch produzierende Bauern; bei uns sind es immerhin 10 Prozent, und dieser Prozentsatz wird sicherlich in Zukunft weiter steigen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte darauf verweisen, dass wir hier gerade von Bundesminister Molterer, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, aber letzten Endes auch von uns, der ÖVP-Fraktion, und überhaupt von den Regierungsparteien – da ist auch die Freiheitliche Partei mit dabei – eine Änderung in den verschiedensten Bereichen erreichen wollen, die immer wieder zu Kritik geführt haben.

Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Achatz, Freund, Wenitsch, Auer und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1999 (III-61 der Beilagen), betreffend illegalen Medikamenteneinsatz in der Tierhaltung

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene im Sinne eines vorbeugenden Konsumentenschutzes für ein generelles Verbot des vorbeugenden Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern weiterhin einzusetzen.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch die Schaffung einer Agentur für Ernährungssicherheit den Kontrollnotwendigkeiten Rechnung zu tragen, um damit in der bäuerlichen Qualitätsproduktion sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Lebensmittelproduktion ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Das Vertrauen der Konsumenten ist Voraussetzung für den Absatz hochwertiger Agrarprodukte und muß daher oberste Priorität genießen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die nicht nur die Anwendung illegaler Medikamente und Hormone in der Tierzucht, sondern auch bereits den Besitz unter Strafe stellt.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine unbefristete Verlängerung des generellen Tiermehlverfütterungsverbotes in der Europäischen Union über den 30. 6. 2001 hinaus einzusetzen. Sollte dafür in den zuständigen EU-Gremien keine Mehrheit gefunden werden, müssen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene getroffen werden.

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