Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Anerkennung von Schlussrechnungen. Und dazu kommt, dass es für all diese Malversationen im Wesentlichen kaum Sanktionsmöglichkeiten gibt.

Der Rechnungshof führt all das auf, nicht gering sind diese Dinge, die er hier bekrittelt: Die Qualität der Leistungsverzeichnisse war so mangelhaft, dass ein wesentlicher Teil der Leistungen nicht oder in anderem Umfang ausgeführt wurde. Gemeinsam mit stark unterschiedlich angebotenen Einheitspreisen habe dies zur Folge gehabt, dass bei diesen Vorhaben ein an zweiter Stelle oder noch weiter hinten gereihter Bieter die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen billiger abgerechnet hätte als der jeweilige Billigstbieter. – Wer hat hier verdient? Wo sind hier die Verantwortlichen?

Oder: Damit wurde breiter Raum für die Einheitspreisspekulationen zum Nachteil der Bauherren geboten. Zum Nachteil der Bauherren – das bedeutet schlicht und ergreifend nichts anderes, als dass jemand anderer entsprechend verdient hat.

Ich darf es an einem kleinen Beispiel festmachen. Beim Umbau der Alten Residenz in Salzburg wurden 10 Kubikmeter Erdaushubarbeiten ausgeschrieben. Schlussendlich wurden 1 000 Kubikmeter abgerechnet, das Hundertfache! Wenn man sich nun vor Augen führt, dass der Billigstbieter für diese Aushubarbeiten den doppelten Preis des Zweitbieters angeboten hat und dadurch allein bei diesen Erdaushubarbeiten 2,1 Millionen Schilling an Schaden verursacht wurden, dann weiß man, was hier gespielt wird.

Es ist daher dringend notwendig – es ist in der Kürze der Zeit nicht möglich, all das aufzuzählen –, dass in Zukunft auch entsprechende Sanktionsmechanismen geschaffen werden. Und es muss so sein, dass Länder, in denen die Steuerverschwendung durch mangelnde Kontrolle, Mängel in der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und bei Abrechnungen nicht abgestellt wird, in Hinkunft mit finanziellen Sanktionen zu rechnen haben. Außerdem muss es – und da ist der Herr Präsident des Rechnungshofes schon aktiv geworden – zu einem Rating der Firmen kommen. Jene Firmen, die immer wieder auffällig sind, müssen nach hinten gereiht werden, egal, ob Ziviltechniker, in der Bauaufsicht oder in der Planung oder ausführende Firmen (Abg. Dr. Lichtenberger: In der Kammer!), um im gegebenen Fall temporär mit einem Auftragsverbot, mit einer Auftragssperre belegt zu werden.

Nur so können all diese Dinge, die der Rechnungshof wirklich minutiös aufgezeigt hat, in Zukunft abgestellt werden, denn es ist offensichtlich, dass die Verantwortlichen, egal, auf welcher Seite, nur die Peitsche der finanziellen Sanktionen kennen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Brix zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.19

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Böhacker hat von diesem Rednerpult aus behauptet, ich hätte gesagt, die Frau Staatssekretär sei ahnungslos (Abg. Böhacker: Eine Presseaussendung!), oder eine diesbezügliche Presseaussendung gemacht. Und er hat gesagt, das ist eine sexistische Bemerkung.

Erstens liegt es mir fern, hier in irgendeiner Form zwischen einem Mann und einer Frau zu differenzieren, und zweitens möchte ich hier die Presseaussendung vorlesen. Tatsache ist, dass in dieser Presseaussendung Folgendes gestanden ist:

"Als ,völlige Unzumutbarkeit‘ gegenüber dem Parlament bezeichnete Brix den Umstand, dass der kritisierte Bartenstein nicht persönlich" – er ist auch heute nicht hier – "vor dem Rechnungshofausschuss erscheint und sich von der in dieser Angelegenheit" – in dieser Angelegenheit! – ",ahnungslosen‘ Tourismus-Staatssekretärin vertreten lässt." – Das ist die Tatsache. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: ... Entschuldigen Sie sich! Schämen Sie sich! – Abg. Brix: Sie hat auch nichts gesagt im Ausschuss, sie war ja still!)

14.19


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite