Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 120

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Zur Frage 5:

In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Anzeige beziehungsweise zur Verfolgung strafbarer Handlungen werden von der Sicherheitsbehörde die Druckwerke nach ihrem Erscheinen auf das allfällige Vorliegen von Medieninhaltsdelikten überprüft. Bei entsprechender Verdachtslage wird die jeweilige Ausgabe des Druckwerkes der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

Auf das Ergebnis dieser Beurteilung kommt dem Bundesminister für Inneres keine Ingerenz zu.

Zu den Fragen 6 und 7:

Es liegt über das Jahr 2000 derzeit noch keine bundesweite Statistik vor, allerdings wurde auf rund 1 100 Veranstaltungen von den Sicherheitsbehörden ein besonderes Augenmerk in Form von Schutz- oder Ordnungsmaßnahmen gelegt. Von diesen waren rund 900 angemeldet, und zirka 200 wurden unangemeldet abgehalten. (Abg. Haigermoser: Viele! Das ist ganz schön viel!)

Zur Frage 8:

Bei Demonstrationen wurden und werden die polizeitaktischen Maßnahmen situationsangepasst und auf den jeweiligen Informationsstand abgestimmt getroffen. Wahrgenommene Gesetzesverstöße wurden und werden den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.

Zur Frage 9:

Zu massiven Ausschreitungen kam es bei einer Großdemonstration am 4. 2. 2000 in Wien. Dabei wurden 43 Sicherheitswachebeamte leicht verletzt, 32 Polizeifahrzeuge schwer beschädigt und die Uniformen von 109 Beamten größtenteils durch Farbbeutel schwer beschädigt.

Die Versammlung wurde aufgelöst, und im Zuge der Räumung wurden sieben Personen festgenommen.

Zur Frage 10:

Bis dato wurden bundesweit nach der derzeitigen Informationslage 99 Personen bei Demonstrationen verletzt, wobei im Zuge der so genannten Donnerstags-Demonstrationen 91 Personen als verletzt gemeldet wurden. Bei den Verletzungen handelte es sich vorwiegend um Prellungen und Hautabschürfungen.

Zur Frage 11:

Eine Bedrohung stellt überwiegend ein subjektives Empfinden dar, und es können darüber diesbezüglich keine Aufzeichnungen vorliegen. Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Frage 10 verweisen.

Zur Frage 12:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Fragen 3 und 4 der parlamentarischen Anfrage 1628/J.

Zu den Fragen 13 und 14:

Von den Demonstranten wurden Steine, Flaschen, Eier, Obst, pyrotechnische Gegenstände und Farbbeutel als Wurfgeschoße verwendet; die Anzahl der Gegenstände ist nicht bekannt. Drogen wurden bis dato keine beschlagnahmt. Eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes wurde sichergestellt.

Zur Frage 15:

Bis dato wurden bundesweit 43 Personen im Zuge von Demonstrationen festgenommen. Über die Zahl der Anzeigen liegt keine zusammenfassende Statistik vor.


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