Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 121

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Im Zuge der so genannten Donnerstags-Demonstrationen wurden 35 Personen festgenommen und rund 200 Anzeigen erstattet.

Eine Zuordnung als "Berufsdemonstrant" im Sinne der Frage ist mangels einer gesetzlichen Determinierung nicht möglich. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

Zur Frage 16:

Insgesamt waren bundesweit zirka 32 000 Exekutivbeamte bei Demonstrationen im Einsatz.

Zu den Fragen 17 und 19:

Der Personalaufwand der Exekutive beläuft sich auf zirka 55 Millionen Schilling. Über den Sachkostenaufwand liegt keine genaue Statistik vor. Er dürfte sich rund um die 20 bis 25 Millionen Schilling bewegen. Eine detaillierte Berechnung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.

Zur Frage 18:

Eine Auflistung der Schadenssumme liegt nicht vor.

Zur Frage 20:

In der verbalen Umschreibung umfasst die Bannmeile des Parlaments folgendes Gebiet, welches innerhalb des genannten Bereiches gelegen ist: Museumstraße 4 – Burggasse – Museumstraße 3 – Neustiftgasse 7 – Mechitaristengasse 6 – Trautsongasse 8 – Josefsgasse – Josefstädter Straße 5 – Josefstädter Straße 8 – Lenaugasse 8 – Schmidgasse/Landesgerichtsstraße – durch Friedrich-Schmidt-Platz – Felderstraße 1a – durch Rathauspark – Dr. Karl-Lueger-Ring Höhe Burgtheater – Löwelstraße – Bankgasse 10 – Bankgasse 9 – Metastasiogasse 2 – Ballhausplatz 2 – Heldenplatz – das Erzherzog-Karl Denkmal wird nicht von der Bannmeile umfasst – Burgring – der Maria-Theresien-Platz wird nicht zur Gänze von der Bannmeile umfasst, auch das Maria-Theresien-Denkmal wird nicht von der Bannmeile umfasst.

Zur Frage 21:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Frage 7 in der Anfrage 1559/J.

Zur Frage 22: nein.

Zur Frage 23:

Die Gegenkundgebung wurde am 18. Oktober 2000 vom Verein "Linkswende – Verein gegen Rassismus und soziale Ungleichheit" per Fax bei der Bundespolizeidirektion Wien angemeldet. Der genannte Verein war somit Veranstalter der Gegenkundgebung. Als Versammlungsleiter wurde anlässlich einer in der Bundespolizeidirektion Wien am 19. Oktober 2000 aufgenommenen Niederschrift ein Herr, wohnhaft in 1020 Wien, genannt. Eine Namhaftmachung der Ordner ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Zur Frage 24:

Nein. – Nach den mir vorliegenden Informationen haben jene Demonstranten, die versuchten, in die Stadthalle einzudringen, durch repressive polizeiliche Maßnahmen dieses Vorhaben nicht erreicht. Nach Möglichkeit wurden auch Personen, die die Veranstaltung in der Stadthalle besuchen wollten, geschützt.

Im Zuge des polizeilichen Einsatzes kam es zu Festnahmen und Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch, davon waren 16 gegen unbekannte Täter wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.


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