Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 170

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der bekannt gewordenen ... Straftaten Jugendlicher in den letzten Jahren merklich angestiegen ist" (Abg. Dr. Fekter: Weil wir zu milde waren!), zwar "nur im unteren Kriminalitätsbereich" – aber wir müssen jetzt durchgreifen!

Das ist der Geist, der diese ganze Initiative trägt, und diesen Geist lehne ich ab – nicht das Gesetz in allen seinen Facetten, aber diesem Geist können wir nicht Vorschub leisten, indem wir immer nur Feuerwehr spielen und versuchen, die negativen Punkte zu mildern. – So nicht, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

18.54

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Darin unterscheiden wir uns massiv, Frau Kollegin Stoisits: Ich glaube, dass gerade Jugendliche oder junge Erwachsene schon einen Rahmen brauchen, an dem sie sich orientieren können, wie sie sich in der Gesellschaft zu verhalten haben. Diesen Rahmen wollen Sie eigentlich beseitigen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vorweg möchte ich aber einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Ofner, Fekter und Kollegen zum Jugendgerichtsgesetz einbringen. Da dieser Antrag verteilt wird, kann ich mich auf die Darstellung der Eckpunkte beschränken.

Im Bereich des Jugendgerichtsgesetzes geht es zunächst um eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit der Geschworenengerichte in Jugendstrafsachen und in Strafsachen gegen junge Erwachsene, ferner um eine Verbesserung der Beiziehung von Vertrauenspersonen bei der Vernehmung von Jugendlichen und schließlich um eine Klarstellung des Aufgabenbereiches der Jugendgerichtshilfe. Im Gerichtsorganisationsgesetz soll klargestellt werden, dass die Strafsachen gegen junge Erwachsene von den Abteilungen für Jugendliche geführt werden sollen, um die besondere Eignung der Jugendrichter auch für diesen Personenkreis nutzen zu können. Schließlich müssen wegen der Anwendung mancher Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes auch auf junge Erwachsene die Bestimmungen über das In-Kraft-Treten sowie die Übergangsbestimmungen angepasst werden.

Lassen Sie mich nun zum Inhalt dieser Novelle kommen. Vorweg möchte ich sagen, Kollege Jarolim hat unheimlich theatralisch vom großen Konsenswillen gesprochen, der abhanden gekommen ist, und dabei hätte er doch so gerne einen Konsens. – In der Sache selbst hat er nicht einen einzigen Vorschlag gemacht, der uns zu einem Konsens geführt hätte, er hat auch das Gesetz in keinem Punkt sachlich kritisiert. Daher kann ich mir nicht vorstellen, was wir noch hätten machen sollen, um die Zustimmung der Opposition zu erlangen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Novelle ist parlamentarisch sehr intensiv beraten worden – das haben beide Vorredner schon erwähnt. Die permanent tagende parlamentarische Strafrechts-Enquetekommission hat sich auf Expertenebene mit diesem Thema eingehend auseinander gesetzt, und die Experten haben diese Novelle auch mitgestaltet.

Dies ist im Ausschussbericht 404 der Beilagen ersichtlich, in dem noch vom "außerordentlichen Milderungsrecht" die Rede ist – bereits in Klammer gesetzt. Die Experten waren aber einhellig der Meinung, dass an Stelle eines außerordentlichen Milderungsrechtes, wie im Initiativantrag vorgesehen, der Wegfall der Strafuntergrenzen die bessere Lösung für eine Einzelfall-Gerechtigkeit darstellt. – Wir sind diesem Vorschlag gefolgt: Für Täter bis 21 Jahre entfallen die Strafuntergrenzen.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich – und darin unterscheide ich mich gravierend von meiner Vorrednerin – dieser Lösung sehr skeptisch gegenüberstehe, eine einhellige Expertenmeinung jedoch als berücksichtigungswürdig erachtet habe, und daher ist diese Bestimmung nun in dieser beschlussfähigen Novelle enthalten. Meine Skepsis basiert auf der steigenden


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