Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf in 389 der Beilagen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zu diesem Gesetzentwurf sind zwei Druckfehler zu berichtigen:

In Artikel I Ziffer 13 ist an die Stelle der Absatzbezeichnung "7" die Absatzbezeichnung "7a" zu setzen.

Weiters sind in Artikel III Ziffer 3 nach "§ 5" die Worte "samt Überschrift" einzufügen. (Abg. Schieder: Sind das Druckfehler? Sind es wirklich Druckfehler, und ist das nicht einfach nur vergessen worden? – Abg. Mag. Hetzl: Jawohl!)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser aufgerufen. – Bitte.

19.57

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir verhandeln jetzt zwei Tagesordnungspunkte, wobei wir den einen ablehnen und dem anderen zustimmen werden. Ablehnen werden wir den Ausschussbericht, in welchem Sie unserem Antrag nicht folgen, dass wir weiterhin die Bildungseinrichtungen frei zugänglich haben wollen. Es ist schade, dass Sie diesem Antrag nicht zustimmen.

Ich komme jetzt zum UOG. Den Einwänden und Vorschlägen, die im Ausschuss dazu gemacht wurden, wurde weitgehend Rechnung getragen. In die neue Fassung des UOG, die jetzt dem Parlament vorliegt, sind viele Bereiche eingearbeitet worden. Die Regelung betreffend Ersatzkräfte bei der Karenz, die Verbesserungen bei den Gastprofessuren, die Drittmittel-Mitarbeiter, die auch in der Lehre tätig sein dürfen, und die Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes sind sicherlich positiv zu bewerten.

Was die Teilrechtsfähigkeit betrifft – das kann man durchaus kritisch sehen –, ist nach unseren Vorstellungen noch nicht der Schlusspunkt gesetzt. Jetzt wird vor allem der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen, der bessere und rechtlich korrekte Möglichkeiten der Entlohnung einmahnt. Diese werden nun geschaffen. Es ist auch als eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand zu werten, dass die Studiendekane zustimmen müssen.

Ganz wichtig ist, Frau Bundesministerin, dass die Dienstpflichten durch Tätigkeiten bei Universitätslehrgängen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Darauf wird sehr genau zu achten sein. Es wird auch notwendig sein, all die Dinge, die die Universitäten außerhalb der normalen Studien anbieten, auch einmal konzeptionell zusammenzufassen.

Kommen wir nun zu dem, was wir die Demontage des freien Hochschulzuganges nennen, also zum zweiten Antrag. Wir erleben jetzt eine Wende. Wende heißt in diesem Fall: mit Volldampf zurück, vielleicht wieder an den Ausgangspunkt, auf jeden Fall ist es eine Richtungsänderung.

Da gestehe ich den Freiheitlichen durchaus zu, dass sie gegenüber der bisherigen Politik in manchem eine Wende vollziehen wollten. (Zwischenruf des Abg. Großruck. )

Verwundert muss man über die Volkspartei sein, Kollege Großruck – wenn Sie das so direkt wissen wollen –, die über ein Jahrzehnt lang mit uns gemeinsam in eine Richtung gefahren ist und dann gesagt hat: So, jetzt wieder mit Vollgas zurück (Abg. Großruck: Mit Vollgas weiter! ), weg von der erfolgreichen Bildungspolitik, die man gemacht hat! – Wohin das führen wird, zeigen uns ja die vielen Briefe, die seit Februar 2000 jeden Tag eintreffen – nicht bestellt –, von verschiedensten Menschen, die sich echte Sorgen um das Bildungssystem machen.

Es gibt auch andere Kritiker, und ich darf zitieren, was eine Kritikerin über die aktuelle Hochschulpolitik sagt. Sie sagt – ich zitiere –:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite