Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 74

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sprechend den Arbeitsprogrammen 2001 – wie ich mich überzeugen konnte – weiter korrigiert werden. Man hat mich davon überzeugt, dass man hier auf dem richtigen Weg ist.

Ein Wort noch zu den Behinderten: Behinderte Jugendliche, für die in der Vergangenheit nachweislich wenig getan worden ist, werden nunmehr im Rahmen der Behindertenmilliarde schon in den Schulen betreut und zur Ausbildung ihrer Eignung und Neigung entsprechend beraten und gefördert. Auch auf diesem Gebiet fordern wir natürlich die Wirtschaft und deren Interessensvertreter auf, tatkräftig mitzuhelfen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird gerade bei den behinderten Jugendlichen und auch Erwachsenen größten Wert darauf legen, dass die für Förderungen vorgesehene Behindertenmilliarde so ausgegeben wird, dass die Gleichbehandlung gewährleistet ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.25

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gleichbehandlungsbericht beschäftigt sich zwar in erster Linie mit der Frauenförderung im Bundesdienst, erlauben Sie mir aber, meine geschätzten Damen und Herren, dass ich mich ganz kurz mit der Lage in der Privatwirtschaft auseinander setze. Hier gibt es leider noch Unterschiede zum Bundesdienst, und zwar die Ungleichstellung beim Arbeitslohn – aber darauf hat meine Kollegin Ridi Steibl bereits hingewiesen.

Der zweite wesentliche Unterschied ergibt sich aus der Unterbrechung in der Berufstätigkeit, aus der Unterbrechung der beruflichen Karriere vor allem dann, wenn Erziehungstätigkeiten zu erfüllen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aufgabe wird natürlich in erster Linie von Frauen wahrgenommen. Daher spüren natürlich auch Frauen in erster Linie die Auswirkungen, vor allem die negativen Auswirkungen, die durch eine Unterbrechung der Berufslaufbahn entstehen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Der Wiedereinstieg in das Berufsleben bringt ganz besondere Herausforderungen mit sich. Einige meiner Vorredner haben darauf bereits verwiesen. Für diese sensible Phase der Berufstätigkeit gibt es eine Reihe von Initiativen und Beihilfen der öffentlichen Hand. Eine davon, geschätzte Damen und Herren, ist die Wiedereinstellungsbeihilfe nach der Karenzzeit, eine finanzielle Unterstützung durch den Bund, die dem Arbeitgeber jene Kosten ausgleichen soll, die beim Wiedereinstieg für Ein- und Umschulung der Arbeitnehmerinnen entstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich immer darüber gewundert, dass diese Beihilfe relativ selten in Anspruch genommen wird. Seit ich mich aber für einen Betrieb in meiner Gemeinde um diese Förderung bemüht habe, ist mir klar geworden, warum das so ist, denn schon bei der Suche nach dem Antragsformular habe ich gemerkt, dass das nicht so leicht ist. Diese Suche war mehr oder weniger abenteuerlich. In der Bezirksstelle meiner Krankenkasse in Neunkirchen hat es diese Beihilfe offiziell nicht gegeben, niemand hat die Beihilfe gekannt, und natürlich hat es auch kein Antragsformular dafür gegeben. Ein zweiter Versuch in der Landeszentrale der Gebietskrankenkasse in St. Pölten war dann etwas erfolgreicher, obwohl es auch eine gewisse Zeit gedauert hat, aber dort wurde das notwendige Formular aufgetrieben.

Nach der Einreichung geschah dann sehr, sehr lange nichts, und nach vielen Urgenzen ist schließlich ein ablehnender Bescheid gekommen. An der Begründung für diese Ablehnung habe ich sehr deutlich gesehen, dass der Sachbearbeiter den Zweck dieser Förderung nicht erkannt hat oder vielleicht nicht erkennen wollte. Der Betrieb hat auf alle Fälle auf diesen negativen Bescheid fristgerecht bei Gericht eine Klage eingebracht. Im kommenden Mai wird die Wiedereinsteigerin bereits ein Jahr ihres Berufslebens hinter sich haben. Alle Beteiligten sind natürlich sehr darauf gespannt, ob vielleicht bis zu diesem Zeitpunkt diese zustehende Förderung genehmigt und vielleicht sogar ausgezahlt wird.


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