Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 99

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Seit Amtsantritt hat der Minister mehrfach angekündigt, im Konsumentenschutz "neue Akzente" setzen zu wollen und "einiges in Österreich neu zu regeln". Den Lippenbekenntnissen folgten keine Taten. Wenn es um die Versorgung von FPÖ-Parteigängern mit Männerabteilungsposten geht, legt der Minister ein unheimliches Tempo hin. Betreffend der seit Jahren bestehenden Gesetzeslücken im Lebensmittelrecht hat er hingegen, ebenso wie seine Amtsvorgängerin Sickl, trotz zahlreicher Ankündigungen bis heute keine Gesetzesinitiativen gesetzt.

Anzeigen ohne Folgen

Nur ein lächerlich geringer Anteil der von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten bei den Verwaltungsbehörden angezeigten Proben führen zu strafrechtlichen Verurteilungen. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht werden die meisten Anzeigen fallen gelassen. Werden Strafen verhängt, so fallen diese lächerlich gering aus. Das belegt das Beispiel Oberösterreich. In den Jahren 1998 bis 2000 wurde in 26 Fällen Anzeige erstattet. 14 Verfahren endeten mit Freisprüchen, Einstellung und geringen Geldstrafen. Nur in einem Fall wurde das Strafausmaß mit 95 000 ATS ausgeschöpft. (Anm.: 12 der 26 Verfahren sind zur Zeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen)

Illegale Arzneimittel im Schlafzimmerschrank

Die Überprüfung der Arzneimittelanwendung in landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt neben Rückstandsuntersuchungen in den Schlachthöfen durch direkte Kontrolle in den Betrieben. Die gesetzliche Grundlage dafür, die so genannte Rückstandskontrollverordnung, ermöglicht Kontrollen allerdings nur in Räumlichkeiten und Flächen, die der Tierhaltung dienen. In Wohnräumen, in denen die Medikamente üblicherweise gelagert werden, darf dabei nicht Nachschau gehalten werden.

Rückmeldungen bitte warten

Positiv getestete Proben in der Fleischbeschau ziehen keine Konsequenzen für die betroffenen Betriebe nach sich. Lediglich das betroffene Fleisch wird aus dem Verkehr gezogen, eine Rückmeldung an die Bauernhöfe erfolgt nicht. Es existiert keine zentrale Datenbank zur systematischen Erfassung positiv beanstandeter Proben.

Gesetz für Tierarzneimittel fehlt

Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist derzeit im allgemeinen Arzneimittelgesetz geregelt. Ein eigenes Gesetz, das die Verwendung von Tierarzneimitteln regelt, fehlt.

Straffreier Besitz illegaler Substanzen

Nur die Anwendung, nicht jedoch Besitz und Lagerung von illegalen Tierarzneimitteln sind strafbar. Täter müssen also sozusagen "mit der Spritze in der Hand" auf frischer Tat ertappt werden.

Sünder werden gedeckt

Den KonsumentInnen wird bisher das Recht verwehrt, bei wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht die Namen von Firmen und Produkten zu erfahren.

II. Keine zusätzliche Kontrollen

Keine Zusatz-Kapazitäten für BSE-Tests

Für die in Österreich bisher durchgeführten ca. 30 000 BSE-Tests wurden keine zusätzlichen Kontrollkapazitäten geschaffen. Die Kräfte für die notwendigen BSE-Tests wurden durch reine Umschichtungsmaßnahmen freigemacht. In allen anderen Bereichen der Lebensmittelkontrolle – von Antibiotika-Rückständen im Schweinefleisch über Salmonellen bei Geflügel bis zu gentechnisch kontaminierten Lebensmitteln – fehlt es daher an Personal und Geld. Eine ausreichende


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