Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 102

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Die Lebensmittelkontrolle soll ausgegliedert werden und als "Agentur für Ernährungssicherheit – Österreich" in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet werden. Diese soll unter der Ägide des Landwirtschafts-(!) und Sozialministeriums alle Kompetenzen und Kontrollaufgaben im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung bündeln. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Besetzung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung im Verhältnis 1 : 1 zwischen dem Landwirtschafts- und Gesundheitsressort vorgesehen. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Verschiebung der "Kontrollmacht" in Richtung Landwirtschaftsministerium, sondern auch eine unhaltbare Verstärkung der politischen Einflußnahme. Die geplante Agentur ist eine "leere Schachtel" und nicht mehr als eine Pseudomaßnahme, die an den mangelnden Kontroll-Ressourcen nichts ändern wird. Kommt die Agentur in der vorgeschlagenen Form, so werden die Interessen der KonsumentInnen gegenüber der Landwirtschaft klar hintangestellt.

Reduzierte Untersuchungsreihen, keine Kapazitäten für Breitbanduntersuchungen, billige automatisierte "0815-Untersuchungsreihen", Ausbleiben von Vorsorge-Untersuchungen, höhere Gesamtkosten und Informationstransfers der Probenpläne an die zu Kontrollierenden durch die LandwirtschaftsvertreterInnen sind konkrete Gefahren der geplanten Ausgliederung.

Bereits 1998 wendete sich der Rechnungshof massiv gegen eine Ausgliederung der Lebensmittelüberwachung: "Private Untersuchungseinrichtungen sind in der Freiheit der Auswahl hinsichtlich Methoden, Art und Anzahl der Untersuchungen eingeschränkt, zumal sie grundsätzlich die fachlichen Überlegungen den ökonomischen Prinzipien (Gewinnmaximierung) unterzuordnen haben." Der Rechnungshof warnt vor Qualitätseinbußen, weil dann möglicherweise notwendige, aber teure Untersuchungen unterlassen und damit wichtige gesundheitspolitische Aspekte unberücksichtigt bleiben würden. Einziger Vorteil einer Ausgliederung laut Rechnungshof: eine kurzfristige Entlastung des Budgets hinsichtlich des Personal- und Sachaufwands.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

"Rechtsbrecher" werden systematisch geschützt

1. Wie groß ist die Anzahl der seit 18.1.2001 in Schweinebetrieben durchgeführten Hausdurchsuchungen in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt?

2. Wie viele Schweinezuchtbetriebe wurden seit 18.1.2001 gesperrt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) und wie viele der gesperrten Betriebe wurden seither wieder freigegeben?

3. Wie viele Proben von lebenden Tieren (Blut, Harn) aus Schweinezuchtbetrieben wurden seit 18.1.2001 untersucht, nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

4. Wie viele Proben geschlachteter Schweine wurden seit 18.1.2001 im Zusammenhang mit der Schweineaffäre untersucht, nach welchen konkreten Substanzen wurde dabei untersucht und wie viele der untersuchten Proben ergaben ein positives Testergebnis (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? Welche Verurteilungen erfolgten?

Zwischen einem positiven Hemmstofftest und der anschließenden durchzuführenden Fleischuntersuchung am geschlachteten Tier vergehen teilweise bis zu zwei Wochen. Durch die lange Wartezeit zwischen den zwei Tests sind Antibiotika dann nicht mehr nachweisbar. Der Hemmstofftest ist zudem sehr unspezifisch, sagt nichts über Art und Konzentration der Substanzen aus und untersucht außerdem nur auf einen Bruchteil möglicher Substanzen.

5. Halten Sie angesichts dieser Umstände die verfrühte Freigabe von gesperrten Schweinemastbetrieben, aus denen positive Hemmstofftests vorliegen, für verantwortbar? Welche Maßnah


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