Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 103

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men haben Sie getroffen, um auch auf Substanzen, die nicht durch den Hemmstofftest nachweisbar sind, zu testen. Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um die unverantwortbare Zeitspanne von bis zu zwei Wochen zwischen den Tests zu reduzieren?

6. Wann werden Sie die von Ihnen bereits mehrfach angekündigte Verschärfung des Lebensmittelrechtes durch entsprechende Gesetzesinitiativen in Angriff nehmen? Welche gesetzlichen Änderungen planen Sie dazu konkret, und wann sollen diese in Kraft treten?

II. Keine zusätzliche Kontrollen

7. Wie viel Kontroll-Personal der betroffenen Bundesanstalten ist seit Anfang des Jahres mit der Durchführung der BSE-Tests beschäftigt? Welche zusätzlichen Kontrollkapazitäten sind angesichts der notwendigen Durchführung von bisher ca. 30 000 BSE-Tests in Österreich geschaffen worden? Falls keine, warum nicht?

8. Wie viele zusätzliche Stichproben haben Sie im Zusammenhang mit dem Schweineskandal seit 18.1.2001 angeordnet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

Derzeit sind die Stichprobenpläne in der Fleischbeschau je nach Bundesland von sehr unterschiedlicher Frequenzdichte. Während in der Steiermark jedes zwanzigste geschlachtete Schwein auf Antibiotika-Rückstände untersucht wird, wird in Oberösterreich nur jedes 1000. Schwein, in Niederösterreich überhaupt nur jedes 2000. Schwein untersucht.

9. Halten Sie angesichts dieser Tatsache die aktuellen Stichprobenpläne für Niederösterreich und Oberösterreich für ausreichend?

10. Wie intensiv erfolgt die Kontrolle der Hühner- und Putenmastbetriebe in den jeweiligen Bundesländern? Welche Ergebnisse im Hinblick auf illegalen Einsatz von Arzneimitteln liegen vor, wie viele Verwaltungsstrafen oder Anzeigen erfolgten in den letzten fünf Jahren? Welche Verurteilungen erfolgten? Wie hoch war das Strafausmaß?

11. Wie häufig werden Geflügelproduktionsbetriebe und Hühnerfarmen auf Salmonellen kontrolliert (bundesländerspezifische Aufgliederung unter Angabe des Verhältnisses der Zahl der Betriebe und Anzahl der Kontrollen seit 1995)?

12. Welche Maßnahmen haben Sie anläßlich des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien insbesondere im Hinblick auf die Importe von Schweinen aus Deutschland, Holland und weiteren Risikoländern nach Österreich getroffen, damit sich diese Seuche nicht auch in Österreich ausbreitet?

13. Wie viele Lebensmittelproben wurden seit 1998 jährlich auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht? Wie viele Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht wurden dabei beanstandet? Wie viele Strafen wurden verhängt? Wie hoch war das Strafausmaß?

14. Welche Maßnahmen haben Sie seit Bekanntwerden der positiven Testergebnisse betreffend Antibiotika-Rückstände von in Österreich gehandelten Zuchtgarnelen konkret getroffen? Haben Sie die Untersuchung aller in Frage kommenden Produktgruppen auf Antibiotika-Rückstände eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Proben werden innerhalb welches Zeitraumes untersucht, und nach welchen Substanzen werden die Proben konkret untersucht?

15. Erwägen Sie angesichts des positiven Nachweises von Antibiotika-Rückständen in am österreichischen Markt befindlichen Zucht-Garnelen ein Einfuhrverbot für tropische Zucht-Shrimps? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kriterien legen Sie einer Verhängung eines Importverbotes zugrunde?

16. Wie werden die Forellen- und Karpfenmast-Betriebe in Österreich kontrolliert? Können Sie ausschließen, daß es zu Medikamentenmißbrauch und/oder Antibiotikaeinsatz in der Fütterung kommt? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?


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