Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nachgeforscht, ob Importe von Schweinen und Paarhufern aus Großbritannien nach Österreich gekommen sind. Dies ist, Gott sei Dank, nicht der Fall. Andere Länder haben Importe erhalten, und sie müssen die Tiere nunmehr töten und aus dem Markt nehmen, um nicht im eigenen Land die MK-Seuche zu bekommen. Wir Österreicher haben diese Maßnahmen deshalb nicht treffen müssen, weil wir keine Importe gehabt haben.
Das heißt aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nichts getan haben, sondern im Gegenteil: Wir haben die Sperren verfügt, die Sperren sind nach wie vor aufrecht, unsere Zollbehörden sind entsprechend informiert, und auf unseren Flughäfen sind auch Informationen für Konsumenten hinausgegangen, um auch im Bereich des Personenverkehrs zu verhindern, dass durch den Import von Wurstwaren oder anderen Produkten die österreichische Landwirtschaft gefährdet und MKS ins Land gebracht wird. Auch die Zollbehörden sind angewiesen, beim Personenverkehr aus dem Vereinigten Königreich und aus unserem Nachbarland entsprechende Überprüfungen durchzuführen.
Ich glaube, sehr verehrte Damen und Herren, dass Österreich in diesem Bereich sehr viel getan hat. Wir haben auch nach wie vor die Sperren für Rindersamen und -embryonen gegen Frankreich aufrecht, obwohl wir von der Europäischen Union diesbezüglich gerügt werden. Wir haben mit diesen Seuchenbekämpfungs- und Sperrmaßnahmen einen Riegel vorgeschoben, der insgesamt dazu dienlich ist, nunmehr auch die Maul- und Klauenseuche von unserem Land fernzuhalten.
Ich darf nunmehr, nach dieser vorausgeschickten Präambel (Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP), zur Beantwortung der Fragen kommen.
Zur Frage 1:
In den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark wurden auf Anordnung der Gerichte durch die Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommandos meines Wissens folgende Hausdurchsuchungen auf richterliche Anordnung durchgeführt: im Burgenland 36, in Niederösterreich 42, in Oberösterreich 3, in der Steiermark 10.
Da bei der Hausdurchsuchung durch die Kriminalpolizei das Bundesministerium für Inneres beteiligt ist, wurden wegen des Datenschutzes und wegen schwebender Verfahren nicht alle Zahlen offen gelegt.
Es wurde folgendermaßen vorgegangen: Auf Grund von Anzeigen erfolgte eine Betriebssperre, verbunden mit einer Betriebskontrolle nach dem Lebensmittelgesetz beziehungsweise nach der Rückstandskontrollverordnung. In Oberösterreich erfolgten zum Beispiel 333 Betriebskontrollen nach der Rückstandskontrollverordnung –, dies sei gesagt, um also auch hier die Zahlen zu relativieren.
Im Verdachtsfall erfolgten Hausdurchsuchungen auf richterliche Anordnung. Es wurden teilweise in Österreich nicht zugelassene Arzneimittel gefunden und teilweise Arzneimittel, die zwar in Österreich zugelassen waren, aber ohne den behandelnden Tierarzt vom Tierhalter selbst widerrechtlich eingesetzt wurden.
In diesen Fällen wurde gemäß Rückstandskontrollverordnung vorgegangen, das heißt, auf Grund meines Erlasses wurde eine repräsentative Stichprobe in jedem Betrieb genommen. Wenn die Blut- und Harnuntersuchungen positiv waren, erfolgte eine Sperre der Betriebe. Wurden verbotene Arzneimittel festgestellt, wie zum Beispiel Chloramphenicol, so wurde verfügt, dass die Tiere restlos getötet und unschädlich beseitigt werden.
In anderen Fällen ist die Sperre so lange aufrechtzuerhalten, bis mit Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine Rückstände in unzulässiger Höhe vorhanden sind. Dies wird durch Probeschlachtungen gemäß der Fleischuntersuchungsverordnung festgestellt. Unabhängig davon werden Strafverfahren wegen Übertretung des Lebensmittelgesetzes, des Tierärztegesetzes und des Arzneimittelgesetzes durchgeführt.