Zur Frage 2:
Der Höchststand der gleichzeitig gesperrten Betriebe betrug 49 (Steiermark 37 Betriebe, Oberösterreich 14, Niederösterreich 8, Salzburg 5, Burgenland 8); derzeit sind noch 36 Betriebe gesperrt.
Zur Frage 3:
Es wurden1 691 Proben untersucht, davon 748 auf Antibiotika und Sulfonamide mittels Hemmstofftest und 943 parallel dazu auf Chloramphenicol, das mit dem Hemmstofftest nicht nachweisbar ist. 130-mal wurden Hemmstoffe (Antibiotika und Sulfonamide) nachgewiesen, 9-mal Chloramphenicol.
Zur Frage 4:
Die Tiere von den beanstandeten Betrieben sind so lange zu sperren, bis mit Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine Rückstände in unzulässiger Höhe vorhanden sind. Dies wird durch Probeschlachtung gemäß der Fleischuntersuchungsverordnung festgestellt. Aufgeschlüsselte Meldungen der Landesveterinärbehörden liegen meinem Ressort nicht vor, sodass ich Ihnen keine aktuellen Zahlen angeben kann, weil die Berichterstattung mit 31. März des darauf folgenden Jahres durch die Landeshauptleute festgelegt ist.
Eine "zwangsweise Probeschlachtung" vor Ablauf der Mastperiode ist im Fleischuntersuchungsrecht nicht vorgesehen und könnte nur über Anordnung des Gerichtes erfolgen. Meinem Ressort werden Informationen über den Ausgang von Strafverfahren derzeit nicht übermittelt, und ich bin daher nicht zuständig, wenn die eine oder andere Meldung an die Öffentlichkeit gedrungen ist und vielleicht der eine oder andere Straftäter rechtzeitig – aus seiner Sicht – gewarnt wurde. Ich habe es immer bedauert, dass Politiker im Vorfeld der Untersuchungen der Strafbehörden durch ihre Meldungen über die Medien den einen oder anderen Straftäter gewarnt haben.
Zur Frage 5:
Eine Freigabe von der Sperre erfolgt nur in jenen Betrieben, wo keine verbotenen Substanzen bei den Hausdurchsuchungen gefunden wurden und wo die bei den Schweinen durchgeführten Blut- und Harnuntersuchungen ebenfalls negative Ergebnisse erbracht haben. In allen anderen Fällen ist die Sperre nach wie vor aufrecht. Ich darf Sie erinnern: Es sind derzeit 36 Betriebe, wie in Beantwortung von Frage 2 bereits ausgeführt wurde. Von einer verfrühten Freigabe kann daher aus meiner Sicht keine Rede sein.
Entscheidend für die Sicherheit des Konsumenten ist die Rückstandsfreiheit des Fleisches zum Zeitpunkt der Schlachtung, und diese ist aus meiner Sicht durch die getroffenen Maßnahmen gewährleistet. Auf Chloramphenicol, das durch Hemmstofftest nicht nachweisbar ist, wurden spezifische Nachweismethoden angewandt, was, wie in Beantwortung von Frage 3 bereits dargelegt wurde, in 9 Fällen erfolgreich war.
Zur Frage 6:
Eine Novelle zum Lebensmittelgesetz wurde erst unlängst vom Parlament beschlossen. Ein neues Tierarzneimittelverkehrsgesetz ist im Entwurf fertig, in dem der Besitz und die Anwendung von Tierarzneimitteln strengstens geregelt werden. Unter anderem wird der Besitz von illegalen Arzneimitteln strafbar gemacht und nicht nur wie bisher die illegale Anwendung, die oft schwierig nachzuweisen ist.
Zur Frage 7:
23 Personen wurden seit Anfang des Jahres in den betroffenen Bundesanstalten zusätzlich für die Durchführung der BSE-Tests aufgenommen. Sechs weitere Personen wurden aus dem Personalstand der BBSUAs, also der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten, dienstzugeteilt. Den Fall der BBSUA in Graz habe ich Ihnen in der Präambel erläutert.