Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 116

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Außerdem wurden zusätzliche apparative Kontrollkapazitäten in den Bundesanstalten angeschafft, die es ermöglichen, flächendeckend für ganz Österreich alle Schlachtrinder mit über 30 Monaten – und dort, wo es gewünscht ist, Schlachtrinder mit bis zu 24 Monaten auf freiwilliger Basis – dem BSE-Schnelltest der Firma Prionics zu unterziehen. Österreich war übrigens eines der sechs EU-Länder, die mit 1.1.2001 diese lückenlose Kontrolle sicherstellen konnten und auch tatsächlich durchführen konnten.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Stichprobenzahl wurde in der Steiermark in der Weise erhöht, dass jedes 30. Schwein untersucht wird. In Oberösterreich wurde die Zahl der Stichproben in letzter Zeit verdoppelt. In Niederösterreich erfolgt durch besonders beauftragte Tierärzte eine verstärkte Betriebskontrolle, bei der zusätzlich Harn- und Blutproben gezogen werden.

Die Stichprobenzahlen und -pläne entsprechen den Schlachtzahlen der vergangenen Jahre und dem Tierbestand der vergangenen Jahre im jeweiligen Bundesland. Dieser Plan wird alljährlich von der EU-Kommission genehmigt.

Im Verdachtsfall werden zusätzlich zum Grundplan Proben genommen. Anzahl und Art richten sich nach Anlass und nach Art des Verdachtes.

Die aktuellen Stichprobenpläne für diese Bundesländer sind durch diese Ausweitungen aus meiner Sicht sicherlich als ausreichend zu betrachten. Ich bin aber gerne bereit, auch diese Sicht noch einmal zu überprüfen.

Zur Frage 10:

Die Hühner- und Putenmastbetriebe werden so wie die Mastbetriebe aller anderen Tierarten nach dem Stichprobenplan untersucht. Für das Jahr 2001 sind bei Masthühnern 440 Proben und bei Truthühnern oder Puten 195 Proben vorgesehen. In den Jahren 1996 und 1997 gab es keine routinemäßigen Untersuchungen bei Geflügel. 1998 wurden zwei Beanstandungen von Höchstwertüberschreitungen festgestellt; im Jahre 1999 gab es keine Beanstandungen. (Abg. Öllinger: Das sind ja "Sticherlproben"!)

Die Berichte der Länder über die Ergebnisse des Jahres 2000 liegen noch nicht vor und müssen bis 31. März 2001 von den Landeshauptleuten übermittelt werden.

Zur Frage 11:

Die Geflügelproduktion und die Hühnerfarmen unterliegen der Geflügelhygieneverordnung. Hiebei ist für Elterntiere eine 14-tägige Beprobung flächendeckend vorgeschrieben. Ebenso werden alle Masttiere vor der Schlachtung stichprobenweise auf Salmonellen untersucht. Diese Untersuchungen sind ein Bestandteil eines von der EU genehmigten Salmonellenbekämpfungsprogramms bei Geflügel, sie werden von dieser auch finanziell unterstützt.

Zur Frage 12:

Im Sinne der Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche habe ich folgende Maßnahmen gesetzt:

Nach Eintreffen der ersten Information mittels Telefax der Europäischen Kommission wurden umgehend alle Landeshauptleute sowie die veterinärmedizinischen Bundesanstalten, die Landesanstalt Ehrental und das Maul- und Klauenseuche-Labor in Wien-Hetzendorf per Telefax vom 22. Februar 2001 informiert.

Die Landeshauptleute wurden zudem angewiesen, feststellen zu lassen, ob seit dem 1. Februar 2001 Zucht- und Nutzschweinesendungen mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich beziehungsweise von dortigem Ursprung in Bestände ihres Wirkungsbereiches verbracht worden sind.


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