chengefahr wird über die Sendungen entschieden. Seuchenpläne sind im Bundesministerium in überarbeiteter Form vorhanden.
In Hinblick auf die Ausfuhr von lebenden Schweinen und Schafen aus dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Februar ist zu bemerken: Die Behörden von Großbritannien haben festgestellt, in welche Länder Schweine oder Schafe ab diesem Zeitpunkt verbracht wurden, und haben sich mit diesen Ländern in Verbindung gesetzt, um es ihnen zu ermöglichen, entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung einzuleiten. Österreich hat ab diesem Zeitpunkt keine solchen Tiere aus dem Vereinigten Königreich bezogen. Weitere Nachforschungen sind zurzeit im Laufen, und die Landeshauptleute sind ebenfalls gemäß Erlass aufgefordert worden, Fleisch und Fleischerzeugnisse, die nach dem 1. Februar 2001 aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich verbracht wurden, sicherzustellen. Werden derartige Produkte in Österreich festgestellt, werden sie über die Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt. Wenn es sich um Fleisch und Fleischwaren handelt, wird ebenfalls so vorgegangen.
Zur Frage 13:
In den Jahren von 1998 bis 2000 wurde jedes Jahr mindestens eine Schwerpunktaktion hinsichtlich der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittelzutaten durchgeführt. Mit den Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Lebensmittelzutaten wurde bereits im Jahre 1997 begonnen. In diesem Jahr wurden 104 Proben untersucht. Im Jahre 1998 wurden 282 Proben untersucht, 44 davon wurden wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittelzutaten beanstandet. 1999 wurden 235 Proben untersucht, zwölf waren zu beanstanden. Für das Jahr 2000 waren mit Stand Jänner 2001 478 Proben untersucht. Von diesen waren elf zu beanstanden. Für eine im November 2000 begonnene zweite Schwerpunktaktion liegen die Endergebnisse noch nicht vor.
Ich darf Sie daher bitten, Frau Kollegin Glawischnig, nicht zu behaupten, dass diese Bundesregierung weniger Kontrollen durchführt als die vorangegangene. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser – in Richtung Grüne –: Abgeblitzt!)
Zu der Frage, wie viele Strafen verhängt wurden und wie hoch das Strafausmaß war, liegen keine Daten im Ministerium vor.
Zu den Fragen 14 und 15:
Nach Bekanntwerden des Problems "Antibiotikarückstände in Zuchtgarnelen" wurde umgehend eine Weisung an alle Landeshauptleute zur Beprobung der auf dem österreichischen Markt befindlichen Shrimps in die Wege geleitet. Die staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten wurden angewiesen, die Proben umgehend auf Chloramphenicol zu analysieren. Bisher sind 170 Proben an den Untersuchungsanstalten eingelangt und zur Bearbeitung derzeit dort.
Erzeugnisse der Aquakultur einschließlich Zuchtshrimps unterliegen bei der Einfuhr aus Drittstaaten in die EG harmonisierten Einfuhrbestimmungen. Grundlage für den Import ist die Herkunft aus einem von der EG im Drittland zugelassenen Betrieb aus Staaten, die ebenfalls von der Europäischen Gemeinschaft für den Import solcher Produkte zugelassen sind. Zulassungsvoraussetzungen sind neben hygienischen, verwaltungstechnischen und seuchenhygienischen Vorschriften auch die Vorlage und Genehmigung von Rückstandsprobenplänen für alle Arten von Lebensmitteln tierischer Herkunft einschließlich Erzeugnisse der Aquakultur.
Diese Rückstandspläne wurden durch von der Kommission beauftragte Experten geprüft und im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses der Kommission von allen Mitgliedstaaten genehmigt.
Im Falle positiver Laborbefunde auf Rückstände ist gemäß Richtlinie 96/23/EG des Rates in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 97/78/EG vorzugehen. Entsprechend wurde im vorliegenden Fall den österreichischen Veterinärgrenzkontrollstellen sofort angeordnet, derartige Einfuhren anzuhalten und erst bei Vorliegen negativer Probenbefunde zur Einfuhr zuzulassen. Diese Maßnahmen können erst nach zehn aufeinander folgenden negativen Probe