Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 119

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befunden aus demselben Betrieb gelockert werden. Darüber hinaus wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten über die Funde in Österreich und die getroffenen Maßnahmen verständigt.

Einfuhrsperren für harmonisierte Waren wären von der Kommission in Absprache mit allen Mitgliedstaaten zu erlassen. Unilaterale Maßnahmen haben auf Grund des gemeinsamen Binnenmarktes praktisch kaum umfassende Auswirkungen, da es lediglich zu einem Umgehungsverkehr kommen würde. Unilaterale Maßnahmen sind darüber hinaus maximal zehn Tage bis zum Tätigwerden der Kommission gültig. Anzumerken ist, dass derartige Produkte, wie zum Beispiel im konkreten Fall von Shrimps aus Ecuador, nur im Ausnahmefall über österreichische Veterinärgrenzkontrollstellen in die EG eingeführt werden.

Zur Frage 16:

Die Fischzuchtbetriebe unterliegen in Österreich mit der Fischuntersuchungs-Verordnung ebenso wie alle anderen Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, dem EU-genehmigten Rückstandskontrollprogramm. Im Zuge dieses Programms werden die Fische auf Arzneimittel und verbotene Masthilfsmittel untersucht. Ein Medikamentenmissbrauch oder ein illegaler Antibiotikaeinsatz kann niemals hundertprozentig ausgeschlossen werden; jedoch erlaubt die angeordnete Rückstandskontrolle sowohl in den Betrieben als auch anlässlich der Schlachtung der Tiere eine flächendeckende Kontrolle.

Zur Frage 17:

Die Frage 17 habe ich Ihnen bereits beantwortet – ich darf die Antwort wiederholen. Die Zahl der mit Stichtag 28. Feber 2001 an den Anstalten Beschäftigten ist wie folgt: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien: 108, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Linz: 27, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Salzburg: 11, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Graz: 34, Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck: 35, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling: 136, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz: 37, Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz: 27, und Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Innsbruck: 27.

Zur Frage 18:

Wie hoch die Zahl der durch die Lebensmittelaufsichtsorgane in Österreich überprüften Betriebe im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 28. Feber 2001 ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, da die entsprechenden statistischen Daten über das Jahr 2000 noch nicht vorliegen. Die Landeshauptleute haben für die Durchführung des Revisions- und Probenplanes 2000 gemäß § 36 Abs. 2 Lebensmittelgesetz 1975 bis zum 31. Mai 2001 zu berichten.

Ich geben Ihnen aber gerne die nachstehenden Daten, die sich, wie ich ausdrücklich betone, auf das Jahr 1999 beziehen:

Im Jahre 1999 wurden 155 054 Betriebsrevisionen durchgeführt. Die Zahl der dabei kontrollierten Betriebe beträgt 81 028.

Wie viele Proben in wie vielen Betrieben genommen worden sind, kann man auf Grund der von den Bundesländern vorgelegten Daten nicht beantworten. Insgesamt wurden jedoch 43 781 amtliche Proben gezogen und an den Untersuchungsanstalten des Bundes und der Länder untersucht und begutachtet.

Die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchungen haben im Jahre 1999 28 621 amtliche Proben und 9 172 private Proben untersucht. Unterlagen über Strafen und sonstige Sanktionen liegen im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nicht auf. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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