Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 120

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Zur Frage 19:

Diese Frage geht offensichtlich von dem in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Entwurf des Landwirtschaftsministeriums aus. Dieser Entwurf ist für mich in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Wir haben daher die Gespräche auf völlig neuer Basis – völlige Trennung der Gesundheitsschutzinteressen und der Produzenteninteressen – begonnen. Im Lebensmittelbereich und im Veterinärbereich wird das Landwirtschaftsministerium keinerlei Eingriffs- und Einflussmöglichkeiten haben, jedoch Informationsmöglichkeiten. Die Vernetzung der Wissenschaft von beiden Seiten, der Produktion und der Kontrolle, wird stattfinden. Von größter Wichtigkeit in der geplanten Agentur ist die Verwirklichung des Prinzips der Kontrolle vom Stall beziehungsweise vom Feld und vom Wasser bis zum Teller.

Zur Frage 20:

Wie hoch die Kosteneinsparungseffekte sein werden, ist noch nicht seriös abzuschätzen. Diese Synergieeffekte sollen aber nicht zur Personaleinsparung, sondern zur Verbesserung des Kontrollregimes genutzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass ich in der letzten Woche den in der Kommission tätigen Universitätsprofessor Dr. Weber angewiesen habe, in der Europäischen Union wieder Grenzsperren als Maßnahme zur Seuchenbekämpfung zu fordern. Ergebnisse seitens der Europäischen Union liegen noch nicht vor. Ob es uns gelingen wird, dieses klassische seuchenpolitische Instrumentarium auch für die BSE-Krisenbekämpfung in Europa und für andere Krisen einzusetzen, ist derzeit noch offen und im Entscheidungszustand.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass ich nach den von mir beantworteten Fragen aus meiner Sicht mit Fug und Recht sagen kann, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen nach den vorhandenen Verordnungen und nach den vorgefundenen Rechtsinstrumentarien gehandelt habe.

Ich darf noch etwas nachreichen, was mir vom Bundesministerium für Justiz zum Schweineskandal mit Stichtag 15. Februar bekannt gegeben wurde.

Oberstaatsanwaltschaft Wien:

Staatsanwaltschaft Eisenstadt: neun Beschuldigte, eine Hausdurchsuchung,

Staatsanwaltschaft St. Pölten: 20 Beschuldigte, 22 Hausdurchsuchungen,

Staatsanwaltschaft Korneuburg: fünf Beschuldigte, sechs Hausdurchsuchungen,

Staatsanwaltschaft Krems: sieben Verfahren gegen Beschuldigte, sieben Hausdurchsuchungen;

Oberstaatsanwaltschaft Graz:

Staatsanwaltschaft Leoben: vier Verfahren, freiwillige Nachschauen gestattet, keine Hausdurchsuchungsbefehle,

Staatsanwaltschaft Graz: 19 Strafverfahren gegen 79 Verdächtige anhängig, 15 Hausdurchsuchungsbefehle erlassen;

Oberstaatsanwaltschaft Linz:

Staatsanwaltschaft Linz: drei Verfahren gegen insgesamt fünf Beschuldigte anhängig. Eine weitere Anzeige gegen einen Verdächtigen wurde von der Sonderkommission des Landesgendarmeriekommandos bereits angekündigt.


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