Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 190

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In diese Richtung geht auch die Neustrukturierung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums, die auch unsere große Kritik findet. Es ist nicht nur eine Angelegenheit des Ministers, es ist auch eine politische Frage, wenn man das Herzstück des Umweltministeriums, die Sektion II, aufteilt, zerschlagen möchte, wenn man Natur- und Landschaftsschutz der Forstwirtschaft unterstellen möchte, obwohl man genau weiß, dass gerade durch die Forstwirtschaft der wirtschaftliche Druck auf Nationalparks und naturschutzgeschützte Flächen gegeben ist, und wenn die Wassersektion weiterhin in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt – nämlich in Flussoberlauf und Flussunterlauf – arbeiten soll.

Diese Ressortaufteilung findet unsere Kritik. Es ist auch durchaus gerechtfertigt, im Nationalrat ein paar kritische Worte darüber zu verlieren.

Das Dritte, was ich in diesem Zusammenhang noch sagen möchte, ist: Dieser Weg, der mit der Zusammenlegung der Landwirtschafts- und Umweltpolitik in einer einzigen Ministerialbehörde, in einem Körper eingeschlagen worden ist, scheint sich jetzt noch in einem weiteren Bereich fortzusetzen, der der Umweltkontrolle und dem Vollzugsdefizit im Umweltbereich überhaupt nicht nützen wird, nämlich in der Diskussion über die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, losgetreten durch ein dreiseitiges Positionspapier des Herrn Finanzministers. Unter dem Stichwort "Einsparung" will er die mittelbare Bundesverwaltung gerade in sehr umweltrelevanten Bereichen abschaffen, wodurch der Gesetzgeber politische Kontrolle verliert, der Instanzenzug, der Rechtsschutz um einiges gekürzt wird und der Bundesminister nicht mehr weisungsbefugt ist, wodurch das Kontroll- und Vollzugsdefizit im Umweltbereich nicht verringert, sondern im Gegenteil massiv erhöht wird.

Das wird natürlich noch zu sehr heftigen Debatten im Nationalrat führen – dazu sind Verfassungsgesetze im Rahmen der Bundesstaatsreform notwendig –, aber der gesamte Weg, der jetzt mit der Zusammenlegung, mit der Umstrukturierung, mit der diskutierten Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung eingeschlagen wurde, ist aus unserer Sicht äußerst problematisch, äußerst kritikwürdig. Wir werden unsere Kritik daran auch weiterhin massiv vorbringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. – Bitte.

20.49

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig hat den Großteil ihrer Rede der von ihr beantragten Einrichtung eines Mitgliedes der Bundesregierung, das vorrangig beziehungsweise ausschließlich Umweltinteressen wahrnimmt, vorbehalten. – Nun gut.

Täglich jagen einander neue Horrormeldungen in Bezug auf den Klimawandel. Ich zitiere aus der "Kronen-Zeitung" vom 20. Februar, die über die UNO-Experten wie folgt berichtet:

"Der durch Umweltverschmutzung verursachte Klimawandel wird zu einem Jahrhundert des Hungers führen. Die globale Erwärmung wird vor allem zu Stürmen, Überschwemmungen, Dürreperioden führen, die Gletscher werden schmelzen, die landwirtschaftliche Produktion wird sinken, und das Trinkwasser wird knapp, warnen die UNO-Experten. Kein Land kann es sich leisten, diese Veränderungen zu ignorieren." – Zitatende.

Wenn man das alles zusammen nimmt, dann ist das eine Apokalypse, die uns vorhergesagt wird – die Anzeichen dafür sind ja schon da; die globale Klimaerwärmung ist für jedermann ersichtlich –, eine Apokalypse, die allerdings unsere nachfolgenden Generationen, unsere Kinder und Kindeskinder ausbaden werden müssen. Es ist daher sicherlich notwendig, dass ein Umweltminister Zugriff auf die wesentlichen Parameter hat, die die Umwelt beeinflussen.

Frau Abgeordnete Glawischnig und ihre Genossen forderten folgerichtig einen Bundesumweltminister, der alle Kompetenzen des Umweltministeriums hat – das ist Ihr Antrag –, und zusätzlich Klimaschutz, Artenschutz, Pflanzenschutz, Düngemittel, Gewässerschutz, Umweltanlagenrecht – das ist eine Querschnittsmaterie, wie wir alle wissen –, die


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