Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 230

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Bundesministerium für Inneres ist auf alle Eventualitäten vorbereitet, auch auf Eventualitäten aus dem Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie. – Ich hoffe, das ist nicht zu ironisch gemeint!

Frau Bundesministerin! Diesbezüglich gibt es offensichtlich noch fehlenden Abstimmungsbedarf mit der Exekutive, und ich ersuche dringend, diesen herzustellen!

Wie problematisch verpflichtende Drogentests sind, entnehme ich aber auch der Aussage von Herrn Staatssekretär Waneck, der Arzt ist und im "Standard" vor wenigen Tagen wörtlich festgestellt hat: "Es gibt derzeit keine verlässlichen Schnelltests zur Überprüfung, ob ein Autolenker unter illegalen Drogen steht oder nicht." – Man muss sich diese Dinge also noch sehr, sehr gut ansehen!

Frau Bundesministerin! Sie sind jetzt gefordert, dem Hohen Haus möglichst rasch ein praxistaugliches, in der gesamten Bundesregierung abgestimmtes Konzept vorzulegen. Wenn dieses praktikabel ist und der Verkehrssicherheit dient, dann wird sich die SPÖ-Fraktion nicht verschließen, dem die Zustimmung zu geben.

Meine Damen und Herren! Es stimmt mich aber auch ein bisschen traurig, dass der Antrag von Parnigoni und Eder betreffend Straßengriffigkeit – Kollege Parnigoni wird ihn noch kurz erläutern – nicht die Zustimmung finden konnte und sich die Landesbaudirektoren und jene Lobbies, die weiterhin eher rutschigen Kalkstein verwenden möchten, durchgesetzt haben. Wenn die Regierungskoalition jetzt gemäß ihrem Antrag, dem wir nicht zustimmen werden, erst Unfallschwerpunkte erforschen will, dann kann ich dazu nur sagen, dass dieser Antrag insofern unnötig ist, als die Unfallhäufigkeiten und Unfallschwerpunkte beim Kuratorium für Verkehrssicherheit auf Knopfdruck jederzeit abrufbar sind. Wir brauchen also nicht zwei Jahre auf irgendetwas warten!

Frau Bundesministerin! Summa summarum haben Sie in drei Punkten, in welchen die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert werden könnte, gleichzeitig auch drei Versäumnisse Ihrerseits zu verzeichnen: Erstens wäre es darum gegangen, nunmehr ein praxistaugliches Konzept gegen Drogen im Straßenverkehr auszuarbeiten und bereits heute einen entsprechenden Gesetzesantrag zu präsentieren. – Das haben Sie versäumt. Zweitens haben Sie es bisher versäumt, eine Verordnung betreffend Mindestgriffigkeit zu erlassen. Und Sie haben es drittens bisher ebenfalls versäumt, betreffend Microcars eine wirklich verkehrssicherheitstaugliche Lösung vorzulegen. Es tut mir Leid, diese Ihre Versäumnisse hier konstatieren zu müssen! – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wattaul. )

23.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

23.43

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Stunde möchte ich mich wirklich kurz fassen. (Abg. Dr. Khol: So beginnen lange Reden!) Das wird nicht möglich sein, Herr Klubobmann, denn du hast mich auf fünf Minuten beschränkt, und daran werde ich mich halten müssen!

Durch diese Novelle zum Führerscheingesetz wird eine Lücke in der Verkehrssicherheitspolitik geschlossen, und deshalb ist sie wichtig. Jeder, der ein Microcar lenken will, muss sich in Zukunft einem achtstündigen Theorie- und einem sechsstündigen Praxiskurs unterziehen, wobei Personen unter 24 Jahren zusätzlich einen Nachweis über ihre theoretischen Kenntnisse ablegen müssen. Das ist wichtig, weil wir wissen, dass gerade in der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren die Unfallhäufigkeit ganz besonders hoch beziehungsweise jedenfalls im Bevölkerungsquerschnitt über durchschnittlich hoch ist.

Wenn man bedenkt, dass man bisher fahren konnte, ohne dass es irgendeine Ausbildung gegeben hat und man irgendwelche Kenntnisse nachweisen musste, so ist das jetzt ein ganz


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