Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 268

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht,

1. die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 588 Abs. 7 ASVG im Rahmen des SRÄG 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurden,

2. im Zusammenwirken mit der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport die Höhe der finanziellen Auswirkungen bekannt zu geben, welche durch die im § 236b BDG 1979 im Rahmen des Pensionsreformgesetzes 2000 geschaffene Sonderregelung für Präsenzdienstleistende bewirkt wurden,

3. zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die volle Anrechnung von Präsenzdienstzeiten als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung haben würde und

4. im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Landesverteidigung unter Beachtung budgetärer Möglichkeiten Maßnahmen zu setzen, die eine zusätzliche pensionsrechtliche Anrechnung von Präsenzdienstzeiten bewirken.

*****

Damit kommen wir einem Punkt des Regierungsprogramms nach.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben hier Forderungen aufgestellt, die zu verwirklichen Sie jahrzehntelang unter sozialistischen Kanzlern Zeit gehabt hätten. Sie sind in der Form, wie Sie sie heute vorbringen, schlagartig unrealistisch. Wir setzen realistische Schritte in eine Richtung, in der noch weitere Verbesserungen folgen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

2.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Jung und Murauer ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

2.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In der gebotenen militärischen Kürze: Ganz so einfach, wie es die Wehrsprecher der Regierungsparteien darstellen, ist es eben nicht. Wir haben sehr wohl unsere Bereitschaft zu einem gemeinsamen Konsens beim Heeresgebührengesetz auch im Ausschuss dargelegt. Zugesagt wurden uns weitere Verhandlungen. Was ist aber passiert? – Es kam zu keinen Verhandlungen, sondern am 28. wurde uns der Abänderungsantrag überreicht – und das war es.

Es besteht schon eine Bringschuld, wenn ihr einen gemeinsamen Beschluss haben wollt, dass ihr an uns herantretet und diese Versprechungen, die ihr im Ausschuss gemacht habt, auch tatsächlich umsetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Wohnkostenbeihilfe bei den Wohngemeinschaften betrifft, gibt es, glaube ich, nicht das Verfassungsproblem. Es ist schlicht und einfach das Problem, Kollege Jung, dass das eben in euer Weltbild nicht hineinpasst. In eurem Weltbild ist das kein akzeptables Modell, daher gibt es ganz einfach kein Geld.

Und die Pensionsregelung? – Wenn du zitierst, dann zitiere komplett (Abg. Murauer: Du hast gleich nein gesagt bei der Wohnkostenbeihilfe!), dann zitiere komplett, wo es schlagend geworden ist! (Abg. Murauer: Aber der den Mietvertrag hat, kriegt die Entschädigung! Nur die, die keinen Mietvertrag haben, kriegen die Entschädigung nicht!) Schlagend geworden ist es durch


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