Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 104

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Zum zweiten Punkt:

Mit Wirkung von 1. Jänner 2001 wurde das System der Arbeitslosenversicherung von einem undurchschaubaren und komplizierten System mit 147 Lohnklassen auf ein überschaubares Nettoersatzratensystem umgestellt. Das Arbeitslosengeld wird nun in der Höhe von 55 Prozent der davor gelegenen Nettobemessungsgrundlage ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um keine Verschlechterung, da die Durchschnittshöhe nach dem Lohnklassensystem in der Höhe von 54,9 Prozent lag. Gleichzeitig wurde ein Sockelarbeitslosengeld dahin gehend eingeführt, dass Personen, deren Arbeitslosengeld unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, jedenfalls 60 Prozent bekommen. Diese erstmalige soziale Absicherung wird insbesondere Frauen zugute kommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Maßnahmen im Bereich des Familienzuschlages müssen in ihrer Gesamtheit gesehen werden, weil dies vor allem dem Gedanken einer sozialen Treffsicherheit entspricht, wenn die Berücksichtigung von familiären Sorgepflichten in allen Systemen der sozialen Sicherheit gleich gestaltet ist. Es erfolgte zwar mit 1. Jänner 2001 eine Rücknahme der Höhe des Familienzuschlages in der Arbeitslosenversicherung, gleichzeitig wurde aber die bisher vorgesehene Anrechnung von Partnereinkünften ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet gerade aus der bisherigen Praxiserfahrung, dass vor allem arbeitslos gewordene Frauen nun einen Familienzuschlag erhalten.

Wenn unter Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung zu verstehen ist, dass mit 1. Jänner 2001 keine Dynamisierung der Notstandshilfe erfolgte, so darf dazu darauf verwiesen werden, dass dies in den Jahren 1996 bis 1999 ebenfalls nicht erfolgte.

Zu Punkt 3:

Die Bundesregierung hat sich im Beschlusse des Ministerrates vom 19. September 2000 klar für eine Qualitäts- und Leistungsoffensive an den österreichischen Universitäten ausgesprochen. Das Projekt "Modern Studieren und Forschen" umfasst daher den gesamten Komplex der notwendigen und nachhaltigen Weiterentwicklungen im Universitätsbereich. Nicht Studienbeiträge alleine, sondern ein modernes und leistungsorientiertes Dienstrecht, die Erweiterung der Autonomie der Universitäten zur vollen Rechtsfähigkeit und die damit verbundene Stärkung des Wissenschaftsstandortes Österreich sind das Ziel.

Bildung ist der Rohstoff für unser Land. (Abg. Edler: Was macht ihr?) Deshalb betone ich nochmals: Niemand wird aus finanziellen Gründen nicht studieren können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen für die Studienbeiträge ab dem kommenden Wintersemester sind daher:

Die Rückerstattung der Studienbeiträge für alle Bezieher von Studienbeihilfen. Das bedeutet, dass zirka 30 000 Betroffene jährlich zur Beihilfe 10 000 S zusätzlich erhalten werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Anhebung und Umstellung auf eine Jahresbetrachtung der Zuverdienstgrenze für Studierende.

Daher werden 12 500 Personen mehr in das Beihilfensystem einbezogen werden.

Durch die Neukonstruktion der Leistungsstipendien und die Verdreifachung der dafür vorgesehenen Mittel werden weitere 3 000 Personen ein Leistungsstipendium erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Schlussendlich wird es zinsbegünstigte Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge geben.

Der Staat unterstützt mit der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe zusammen bereits derzeit rund 40 Prozent aller – ich betone: aller – Studierenden. Durch die angesprochenen Aus


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