Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 105

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weitungen des Bezieherkreises werden es rund 45 Prozent sein. Das ist ein Spitzenwert in Europa. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen werden für die Verbesserung der Lehrsituation an den Universitäten verwendet. Im Juli 2001 sind das 500 Millionen Schilling und im Jahre 2002 1 Milliarde Schilling. Wer eine gute Ausbildung für unsere Kinder haben will, der muss sich zu dieser nachhaltigen Qualitätsverbesserung bekennen.

Meine Damen und Herren! Wir bekennen uns zu einer Politik, die Zahlen und Fakten klar auf den Tisch legt. Keine Neuverschuldung. Die Verbesserung der universitären Bildungssituation ist kein Selbstzweck, sondern muss getragen sein von dem Bewusstsein und der Verantwortung für unsere Kinder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu Punkt 4:

Statt der beitragsfreien Mitversicherung ist für die Mitversicherung bestimmter Angehöriger ein Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung vorgesehen. Der Zusatzbeitrag ist zu zahlen: erstens für Ehegatten, zweitens für Lebensgefährten, drittens für Angehörige aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, der Enkel oder der Geschwister des Versicherten, die als haushaltsführende Angehörige gelten, für die Dauer ihrer Mitversicherung.

Der Zusatzbeitrag ist nicht zu bezahlen: für mitversicherte Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder beziehungsweise Enkel oder Ehegatten, Lebensgefährten, welche aktuell ein Kind betreuen oder irgendwann betreut haben, aber auch, wenn der mitversicherte Angehörige Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 4 erhält, der mitversicherte Angehörige den Versicherten, der zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 erhält, pflegt; bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach Richtlinien des Hauptverbandes – dies ist vor allem dann der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare nicht übersteigt –, während des Bezugs von Krankengeld, Wochengeld, Karenzgeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Diese Maßnahme ist insofern als sozial treffsicher zu bezeichnen, als diejenigen Personen, die auf Grund von Betreuungspflichten für Kinder und nahe Angehörige gehindert waren, außerhäuslich berufstätig zu sein, und somit nicht eine eigene Versicherung erwerben konnten, auch weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten. Kein Redner darf länger als 10 Minuten sprechen.

Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. Die Uhr ist auf 9 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.28

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Abgeordneter Wenitsch ist sichtlich der Einzige in der FPÖ, der nunmehr das wunderschöne Taferl vor sich hat. (Der Redner verweist auf die Tafel mit der Aufschrift "27 Millionen ÖS abkassiert".) In der Früh war das ein so wunderschöner Anblick, als Sie alle Taferl gehabt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen. Heben Sie sie nur auf!

Ich halte euch auch zwei Taferl vor. (Der Redner zeigt zwei Zeitungsausschnitte.) "Budget 31 Milliarden Schilling mehr aus Taschen der Bürger". "So viel Steuern wie noch nie", meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eindeutig eine Zeitung, kein Taferl, das sollten Sie schon wissen!)


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